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66. IFLA Ratsversammlung und Generalkonferenz

 

Jerusalem, Israel, 13-18 August 2000

Vom Vorstand vorgeschlagene Resolutionen der Ratsversammlung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die folgenden Resolutionen der Ratsversammlung auf ihrer Sitzung am Sonntag, den 13. August 2000 im International Conference Centre, Binyanei Ha-Ooma, Jerusalem, vorgelegt werden.

  1. Dass die Bestimmung der Geschäftsordnung 8.3.4 geändert wird und lauten soll:
    "Um für die Wahl [für einen Sitz im Ständigen Ausschuss einer Sektion] aufgestellt zu werden, soll ein Kandidat von einem berechtigten Mitglied nominiert werden."

    Die gegenwärtige Bestimmung lautet:
    "Um für die Wahl aufgestellt zu werden, soll ein Kandidat von einem berechtigten Verbandsmitglied oder von nicht weniger als zwei berechtigten Mitgliedern, die keine Verbandsmitglieder sind, nominiert werden."
    Anmerkung: Dieser Vorschlag ist schon früher mehrfach gemacht worden. Er wurde jedes Mal zurückgestellt, bis die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Revision der Satzung und Geschäftsordnung endgültig vorliegen würden. Die Arbeitsgruppe empfahl jetzt dem Vorstand, die Ratsversammlung zu bitten, die neue Bestimmung zu billigen. Der Vorstand ist damit einverstanden, unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über die vorgeschlagene revidierte Satzung.

  2. Dass eine neue Bestimmung angenommen werde:
    "5.1.4 (iii) Kandidaten für das Amt des designierten Präsidenten sollen von 10 Personen nominiert werden. Kandidaten sollen Vertreter berechtigter Mitglieder oder persönlich assoziierte Mitglieder ohne Beitragsrückstände sein."
    Anmerkung: Der Vorstand wird diese Resolution zurückziehen, falls die Ratsversammlung die vorgeschlagene revidierte Satzung nicht billigt. Im Falle einer Billigung sieht er die Nominierung für das neue Amt des designierten Präsidenten gemäß dieser Satzung vor. Sie ermöglicht es, dass Wahlen auf der neuen Grundlage im Jahr 2001 stattfinden. Der Begriff "ohne Beitragsrückstände" ("good standing") bezeichnet Mitglieder und persönlich assoziierte Mitglieder, die die Mitgliedsbeiträge im letzten vollen Jahr vor der Wahl vollständig bezahlt haben.

  3. Dass eine neue Bestimmung angenommen wurde:
    "5.1.4 (iv) Kandidaten für die zehn gewählten Sitze im Vorstand sollen von 5 Personen nominiert werden. Die Kandidaten sollen Vertreter von berechtigten Mitgliedern oder persönlich assoziierte Mitglieder ohne Beitragsrückstände sein."
    Anmerkung: Der Vorstand wird diese Resolution zurückziehen, falls die Ratsversammlung die vorgeschlagene revidierte Satzung nicht billigt. Im Falle einer Billigung sieht er die Nominierung der Kandidaten für Sitze im neuen Vorstand gemäß dieser Satzung vor. Sie ermöglicht es, dass Wahlen auf der neuen Grundlage im Jahr 2001 stattfinden. Der Begriff "ohne Beitragsrückstände" ("good standing") bezeichnet Mitglieder und persönlich assoziierte Mitglieder, die ihre Mitgliedsbeiträge im letzten vollen Jahr vor der Wahl vollständig bezahlt haben.

    Die jetzige Geschäftsordnung wird, falls die Ratsversammlung die vorgeschlagene neue Satzung billigt, durch eine vollständig revidierte Fassung ersetzt, sobald der neue Vorstand die Gelegenheit hat, die jetzige Geschäftsordnung zu überprüfen.

 

Ross Shimmon
Generalsekretär
April 2000

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Latest Revision: May 18, 2000 Copyright © 1995-2000
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