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To Bangkok Conference programme

65th IFLA Council and General
Conference

Bangkok, Thailand,
August 20 - August 28, 1999


Code Number: 016-123_G
Division Number: IV
Professional Group: Bibliography
Joint Meeting with: -
Meeting Number: 123
Simultaneous Interpretation:   No

Die australische Nationalbibliographie auf dem Weg ins nächste Jahrtausend

Peter Haddad
Technischen Dienste,
Australische Nationalbibliothek


Abstract

Nationalbibliographien sind gegenwärtig einem Wandel unterworfen. Zwar bleiben ihre Grundlagen ein funktionierendes Pflichexemplargesetz und die Anwendung allgemein anerkannter Standards, die Art und Weise wie sie erstellt und angeboten werden spiegelt jedoch die technologischen Entwicklungen und die gewandelten Erwartungen ihrer Benutzer wieder. Die Erfahrungen in Australien, wo die gedruckte Nationalbibliographie durch den Zugriff auf eine Datenbank abgelöst wurde, sind möglicherweise auch für andere Nationalbibliographien relevant, die einem ähnlichen Veränderungsdruck ausgesetzt sind.


Paper

Nationalbibliographien in allen Ländern der Erde stehen vor einer Zeit des Wandels und der Notwendigkeit, bislang gültige Konzepte zu überdenken bzw. auf den Prüfstand zu stellen. Dieser Aufsatz beschreibt die Veränderungen der australischen Nationalbibliographie, durch die sie versucht, für ihren Nutzerkreis weiterhin bedeutsam und wichtig zu bleiben. Trotz unterschiedlicher Bedingungen in den verschiedenen Ländern wird die Mehrzahl von denen, die selbst eine Nationalbibliographie herausgeben, mit vielen der angeschnittenen Fragen vertraut sein. Detailliertere Angaben zu einzelnen Nationalbibliographien werden von Barbara L. Bell in ihrem hervorragenden Buch An annotated guide to current national bibliographies, 2nd ed. München: K.G. Saur, 1998 gemacht.

Die Bedeutung der Nationalbibliographie für ein Land kann nicht genug betont werden. Auf der einen Seite stellt sie ein dauerhaftes kulturelles und dokumentarisches Verzeichnis aller Veröffentlichungen eines Landes dar und beschreibt damit auch das gesammelte Wissen und die Leistungen seiner Einwohner in all ihren Tätigkeitsbereichen. Nationalbibliographien unterstützen Bibliotheken bei der Auswahl und Erwerbung neuer Materialien und dienen zugleich der aktuellen Informationsversorgung für Bibliothekare, Forscher und Wissenschaftler. Auf der anderen Seite bilden die bibliographischen Datensätze, aus denen die Nationalbibliographie besteht, die Grundlage dafür, eine umfassende bibliographische Kontrolle (UBC) zu erreichen. Die UBC definiert ihr Ziel als "das umfassende und rasche Bereitstellen von einfachen bibliographischen Daten zu allen Veröffentlichungen in allen Ländern in einer Form, die international anerkannt ist", wobei jedes Land für die bibliographische Kontrolle seiner eigenen Veröffentlichungen verantwortlich ist.

Die beiden Grundpfeiler einer Nationalbibliographie bleiben ein funktionierendes Pflichexemplargesetz und die Anwendung allgemein anerkannter bibliographischer Standards. Der Erste garantiert eine vollständige Verzeichnung der nationalen verlegerischen Produktion und der Zweite ermöglicht den Austausch nationalbibliographischer Daten sowohl zwischen den Bibliotheken des eigenen Landes als auch anderer Länder.

Ein Pflichtexemplargesetz ist von entscheidender Bedeutung für eine Nationalbibliographie. Es gibt Länder, die auch ohne ein derartiges gesetzliches Rahmenwerk eine gute nationalbibliographische Verzeichnung besitzen. In diesen Fällen gibt es sehr gut entwickelte Beziehungen zwischen Bibliotheken und Verlagen und die Verlagswelt ist meist klein und überschaubar. In den meisten Ländern im asiatisch-pazifischen Raum, einschließlich Australien, ist dies nicht der Fall. In einer Reihe von Ländern gibt es keine engen Beziehungen zwischen Verlagen und Bibliotheken, während in anderen Ländern ein sehr dezentral organisiertes Verlagswesen und sehr weite räumliche Entfernungen hinderlich sind. In der Region gibt es daher eine große Bandbreite von Pflichtexemplarregelungen. Das Spektrum reicht von gesetzlich verankerten Regelungen, die seit längerer Zeit existieren (Australien besitzt seit 1912 ein Pflichtexemplargesetz), bis hin zu keinerlei rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Ländern, in denen existierende Gesetze zeitweilig außer Kraft gesetzt oder weitgehend mißachtet werden.

Doch selbst dort, wo Vorkehrungen zur Pflichtablieferung getroffen wurden, besteht die Notwendigkeit, die geltenden Gesetze aktuellen Entwicklungen anzupassen. Australiens Pflichtablieferungsgesetz ist hierfür ein gutes Beispiel. Das derzeit gültige Gesetz wurde 1968 verabschiedet und regelt die Ablieferung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren, Notendrucken, Karten und Plänen. Filme und Tonträger wurden nicht einbezogen. Kurze Zeit, nachdem das Gesetz rechtskräftig geworden war, wurde auch auf Mikrofilm und Mikrofiche publiziert. In jüngster Vergangenheit kam nun das elektronische Publizieren hinzu, sei es auf Disketten, CD-ROMs oder online. Diese Publikationsform wird jedoch nicht von den Pflichtexemplarregelungen erfaßt.

Die australischen Bibliotheken beschäftigen sich hier vorrangig mit der Frage, wie das Konzept der "Ablieferung" im Bereich des online-Publizierens anwendbar sein könnte. Während etliches Material, das online veröffentlicht wird, ephemer und von geringer Bedeutung oder Nutzen ist, ist vieles jedoch auch wissenschaftlich oder informativ geprägt und selbst das Ephemere und Unbedeutende ist von einer gewissen kulturellen bzw. soziologischen Bedeutung. Diese Dokumente sind von Natur aus flüchtig und schnellen Änderungen unterworfen und einige, wie die frühen Beispiele elektronischer Zeitschriften, sind bereits wieder verschwunden. Ohne ein Pflichtexemplargesetz, das ihre Speicherung durch die entsprechenden Einrichtungen vorsieht, ist es unwahrscheinlich, daß viele Internet-Dokumente über ihre kommerzielle Verwertbarkeit hinaus existieren und daher wohl auch nie in einer Nationalbibliographie verzeichnet werden können.

Die australische Nationalbibliothek hat sich seit vielen Jahren für eine Reform des Pflichtexemplargesetzes eingesetzt. 1995 beauftragte der australische Justizminister einen Ausschuß damit, sich mit einer Reihe von Fragen in Zusammenhang mit der Überarbeitung und Vereinfachung des Copyright Act 1968 zu befassen und darüber zu berichten. Der Bericht des Ausschusses wurde dieses Jahr veröffentlicht und empfiehlt das Konzept der Pflichtablieferung auch auf elektronische Dokumente auszudehnen. Falls diese Empfehlung umgesetzt wird (wobei Verleger und Verwertungsgesellschaften heftig dagegen ankämpfen) bedeutet dies für die australische Nationalbibliothek viel mehr, als nur die Möglichkeit, online-Veröffentlichungen in der Nationalbibliographie anzeigen zu können.

Die Nationalbibliothek wird sich damit beschäftigen müssen, wie diese Veröffentlichungen aus dem Internet "geerntet" werden können, wie diejenigen auszuwählen sind, die katalogisiert und in der Nationalbibliographie verzeichnet werden sollen und schließlich wie diese Dokumente gespeichert, archiviert und langfristig verfügbar gemacht werden können. Es ist unwahrscheinlich, daß sich außer einer Nationalbibliothek oder einer großen Bibliothek, die ähnliche Aufgaben wahrnimmt, eine andere Einrichtung um derartige Fragen kümmern wird.

Die Standardisierung einer Nationalbibliographie ist entscheidend dafür, ob Datensätze ausgetauscht bzw. für unterschiedliche Zwecke genutzt werden können. In Australien besteht ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen dem Bestreben, Angaben in die Datensätze einzubeziehen, die einer Reihe von nützlichen Zwecken dienen können und dem Bedürfnis, die Datensätze so einfach wie möglich zu halten, um das nationale Publikationsaufkommen einigermaßen vollständig verzeichnen zu können.

Die australische Nationalbibliographie hat sich so von einem gewissermaßen monolithischen Standard, der voraussetzte, daß jedes Objekt, unabhängig von seiner Größe oder Bedeutung, nach hochkomplexen Regeln katalogisiert wurde, zu einem differenzierten System von Katalogisierungsregeln entwickelt, wobei die Art des zu katalogisierenden Objekts den Komplexitätsgrad des bibliographischen Datensatzes bestimmt.

Die Erscheinungsweise der australischen Nationalbibliographie hat ebenfalls zahlreiche Änderungen erfahren. War sie früher noch in gedruckter Form wöchentlich, monatlich (später auch 14-tägig) und einmal jährlich als kumulierte Ausgabe erschienen, wobei alle vier Monate noch kumulierte Ausgaben auf Mikrofiche herausgegeben wurden, so begann diese Form der Veröffentlichung mit der Zeit seltener zu werden. Dies war nicht nur auf die gestiegenen Druck- und Vertriebskosten zurückzuführen, sondern auch auf die online-Verfügbarkeit der Daten. Die 14-tägig erscheinenden Hefte wurden 1985 eingestellt. Die jährliche Kumulation der ANB erschien 1993 zum letzten mal und auch alle sonstigen gedruckten oder auf Mikrofiche erscheinenden Ausgaben wurden im Dezember 1996 vollständig eingestellt. Seit dieser Zeit werden die Daten einmal im Monat aus der nationalbibliographischen Datenbank abgezogen und per ftp unter dem Titel Recent Australian Publications zur Verfügung gestellt.

Diese schnelle Abkehr von traditionellen Veröffentlichungsformen hat jedoch eine Reihe von Problemen verursacht. Die Entscheidung, die gedruckte Nationalbibliographie abzubrechen wurde stark kritisiert. Viele Bibliothekare bedauerten den Wegfall eines nützlichen Erwerbungsinstruments. Andere betrachteten die Datei als weniger brauchbar, da sie eine Menge nicht überarbeiteter Information enthielt. Es bestand die übereinstimmende Meinung, daß die Anforderung, die nationale Veröffentlichungstätigkeit dauerhaft nachzuweisen und zu archivieren durch den Wechsel nicht erfüllt wurde. Um dieser allgemeinen Unzufriedenheit Rechnung zu tragen, setzte die australische Nationalbibliothek einen Beraterstab ein, der sich aus Mitgliedern von Universitäts- und Staatsbibliotheken, sowie der Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation zusammensetzte. Das Gremium erarbeitete eine Reihe von Vorschlägen zu allen Bereichen der Nationalbibliographie, wobei versucht wurde, einerseits die Wünsche der verschiedenen Nutzer zu berücksichtigen und andererseits die begrenzten Ressourcen an Personal und finanziellen Mitteln nicht außer Acht zu lassen. Es wurde anerkannt, daß für Australien die Zeit einer gedruckten Nationalbibliographie möglicherweise für immer vorbei ist. Die Zukunft liegt in der nationalbibliographischen Datenbank, die über das landesweite Kinetica-System zugänglich ist.

Heute sind die Aufgaben bei der Erstellung der Nationalbibliographie weitgehend bei der australischen Nationalbibliothek zusammengefaßt. Anfang der 90er Jahre gab es noch einmal minimale Veränderungen, als Zeitschriften, die ausschließlich von lokalem Interesse sind, nicht mehr durch die Nationalbibliothek gesammelt wurden, sondern durch die zuständige Staatsbibliothek. Australien hatte das Glück, den landesweiten Katalogisierungsverbund Australian Bibliographic Network (ABN) zu besitzen, der heute durch Kinetica abgelöst wurde. Dies bedeutet, daß die australische Nationalbibliographie Datensätze, die von anderen Bibliotheken geliefert werden, aufnehmen kann. Diese Bibliotheken katalogisieren wie gewohnt im Verbund und Attribute wie Erscheinungsort oder -jahr werden dazu benutzt, um automatisch die Datensätze zu selektieren, die für die Nationalbibliographie in Frage kommen. Dies bedeutet auch, in einigen Fällen einen uneinheitlichen Katalogisierungsstandard zu akzeptieren, jedoch sind alle australischen Bibliotheken der Ansicht, daß ein unvollständiger Datensatz immer noch besser ist als gar keiner. In Australien wird dieser Ansatz weiter verfolgt. Sollte die australische Nationalbibliographie jemals Filme und Tonträger nachweisen (die von der Nationalbibliothek nicht gesammelt werden), so muß die Zuarbeit des nationalen Film- und Tonarchivs akzeptiert werden. Diese Einrichtung sammelt derartige Materialien und wird wahrscheinlich bald zu einer offiziellen Pflichtablieferungsstelle für sie werden. Die Behandlung elektronischer Veröffentlichungen wird ähnlich aussehen. Aufgrund der Schwierigkeiten beim Sammeln und Archivieren dieser Materialien ist es unwahrscheinlich, daß die Nationalbibliothek allein in der Lage sein würde, zahlreiche elektronische Dokumente selbst zu sammeln, um sie in der Nationalbibliographie anzeigen zu können. Statt dessen wird sich eher ein kooperatives Modell etablieren, das die Staatsbibliotheken und andere Einrichtungen mit einbezieht, so daß auch die Erfassung derartiger Materialien für die Nationalbibliographie eine Gemeinschaftsaufgabe sein wird.

Insgesamt kann man sagen, daß die Gewißheit und Stabilität, die in den 80er Jahren vorherrschte in den 90ern von beträchtlichen Umbrüchen bei der Nationalbibliographie abgelöst wurde. In dieser Zeit wurde die konventionelle Veröffentlichung der Bibliographie in gedruckter Form und auf Mikrofiche eingestellt, neue Formen des elektronischen Publizierens entstanden (die im Rahmen einer Nationalbibliographie sehr schwierig zu sammeln, zu verzeichnen und zu archivieren sind), die Reform des überkommenen Pflichtexemplarrechts wurde in Angriff genommen und schließlich wurde die Erstellung der Nationalbibliographie nun kooperativ statt zentral vorgenommen.

In unseren Augen steht die australische Nationalbibliographie in Zukunft vor folgenden Herausforderungen:

  1. Die Vollständigkeit der Nationalbibliographie sollte durch die Einbeziehung einer möglichst großen Zahl von Veröffentlichungsformen gesichert werden. Dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur durch Arbeitsteilung gelingen, die möglicherweise auch Partner außerhalb der Bibliotheken mit einbezieht (z.B. durch die Verwendung von Metadaten, die durch die Autoren oder Herausgeber von online-Publikationen erzeugt werden). Problematisch bei diesem Ansatz ist die Frage, wie groß die bibliographische Kontrolle dann noch sein kann und welche neuen Standards und Inhalte sich für die Bibliographie damit ergeben. Wie wird die Koordinierungsstelle der Nationalbibliographie ein nützliches online-Produkt für die Nutzer sichern können, wenn die Gefahr einer ungeordneten Datenflut droht?

  2. Die zweite Herausforderung besteht darin, weiterhin mit dem zunehmenden Publikationsaufkommen Schritt zu halten. Trotz der Tatsache, daß die Redaktion der Nationalbibliographie durch die Zuarbeit anderer Bibliotheken entlastet wird, bedeutet die Notwendigkeit, auch elektronische Publikationen einzubeziehen eine sich auch im 21. Jahrhundert fortsetzende Belastung der Ressourcen an Personal und Mitteln, selbst wenn die Auswahl elektronischer Veröffentlichungen stark selektiv und allgemein verbindlich geregelt ist.

  3. Die retrospektive nationalbibliographische Verzeichnung ist für Australien glücklicherweise kein Problem mehr, da in den 80er Jahren diesbezüglich umfangreiche Arbeiten durchgeführt wurden, die zur Veröffentlichung der Australian National Bibliography 1901-1950 führten. Es gibt jedoch Bedarf nach einer Archivversion der Nationalbibliographie, insbesondere für die Zeit nach 1996, als die jährliche gedruckte Kumulation abgebrochen wurde. Diesem Bedarf könnte in Form einer CD-ROM Rechnung getragen werden. Hier werden sich Fragen nach Haltbarkeit, Vermarktungsmöglichkeiten und Erscheinungsfrequenz stellen.

  4. Die letzte Herausforderung besteht darin, die Nationalbibliographie wesentlich benutzerfreundlicher zu gestalten. Da es wohl sicher ist, daß die online-Form der Bibliographie die meistbenutzte und am weitesten verbreitete sein wird, besteht die Notwendigkeit, die Dienstleistungen überlegt zu gestalten, so daß sie einfach von denen benutzt werden können, die sich darauf verlassen. Dies könnte bedeuten, die Bibliographie so anzupassen, daß unterschiedliche Nutzergruppen jeweils auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sichtweisen, Möglichkeiten und Dienste angeboten bekommen.

Zusammenfassend ist es gerechtfertigt zu sagen, daß einer Nationalbibliographie eine wichtige, um nicht zu sagen eine zentrale Bedeutung zukommt. Wir beginnen jedoch erst jetzt zu entdecken, in welcher Form sie weiterbestehen wird und welche Möglichkeiten elektronisches Publizieren und online-Zugang für eine Nationalbibliographie eröffnen.

Literaturangaben

Bell, B. L. (1998), An annotated guide to current national bibliographies. 2nd ed. K. G. Saur, Munchen.

Bourne, R. (1993), 'National bibliographies - do they have a future?' Alexandria vol 5, no 2, p.99-110.

British Library. The future of the national bibliography: a consultation paper from the British Library.
http://www.bl.uk/services/bsds/nbs/bnbcons.html

East, John W. (1999), 'Requiem for the national bibliography? The implications of Internet access to national library catalogues' Australian Academic and Research Libraries vol. 30, no 1, p.1-10.

International Conference on National Bibliographic Services, Copenhagen, 1998. The final recommendations of the International Conference on National Bibliographic Services.
http://archive.ifla.org/VI/3/icnbs/fina.html

Lewis, P. (1987) 'The future of the national bibliography'. Library Association Record vol. 89, no 10, p.516-520.

Line, M. (1995) 'Do we need national bibliographies any more?' Catalogue & Index no. 115, p.4.

National Library of Australia. (1998) Future of the Australian national bibliography: report from the Advisory Group.
http://www.nla.gov.au/ANBreport.html

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Latest Revision: July 15, 1999 Copyright © 1995-2000
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