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To Bangkok Conference programme

65th IFLA Council and General
Conference

Bangkok, Thailand,
August 20 - August 28, 1999


Code Number: 015-123_G
Division Number: IV
Professional Group: Bibliography
Joint Meeting with: -
Meeting Number: 123
Simultaneous Interpretation:   No

ICNBS 1998
Neue Empfehlungen für Nationalbibliographien

Mona Madsen
Königlichen Schule für Bibliotheks- und Informationswesen
Kopenhagen, Dänemark
mm@db.dk


Abstract

Das Ergebnis der Internationalen Konferenz über Nationalbibliographische Dienste (ICNBS), die im November 1998 abgehalten wurde, besteht in einer Reihe von überarbeiteten Empfehlungen bezüglich Grundlagen, Inhalt und Erstellung von Nationalbibliographien. Nach einer kurzen Einführung in das grundlegende Konzept von Nationalbibliographien und früheren Empfehlungen für nationalbibliographische Dienste, wird hauptsächlich auf die Veränderungen eingegangen, die aus den neuen Empfehlungen resultieren.


Paper

Einleitung

Aus über 70 Ländern waren Vertreter von Nationalbibliotheken und anderen Einrichtungen, die Nationalbibliographien herausgeben, zur Internationalen Konferenz über Nationalbibliographische Dienste (ICNBS) im November 1998 nach Kopenhagen gekommen. Die Konferenz wurde vorbereitet von der Abteilung für bibliographische Kontrolle der IFLA und der Sektion der Nationalbibliotheken in Zusammenarbeit mit dem UBCIM-Büro der IFLA. Sie stand unter der Schirmherrschaft der IFLA, der Königlichen Bibliothek, der Königlichen Schule für Bibliotheks- und Informationswesen und dem Dänischen Bibliothekszentrum (1). Ziel der Konferenz war es, die Empfehlungen des Internationalen Kongresses über Nationalbibliographien von 1977 im Zuge neuer Entwicklungen zu betrachten und zu aktualisieren.

Nationalbibliographie

"Die primäre Quelle für alle Arten von Bibliographien sind die Nationalbibliographien, d.h. die Verzeichnisse des Schrifttums, das in einem Land verlegt wird oder wurde. Nur wenn dieses Material gesammelt wurde, kann man sagen, daß es möglich ist, den Teil der weltweiten Publikationen zu finden, der im Einzelfall benötigt wird" [aus dem Dänischen] (8, S. 299).

Das Zitat stammt aus dem Jahr 1959 und spiegelt die Tatsache wieder, daß zu der Zeit ausschließlich „Schrifttum" (d.h. Monographien und Zeitschriften) als Informationsträger gesehen wurde. Ersetzt man den Begriff „Schrifttum" durch „Dokumente", dann deckt sich diese Beschreibung von Nationalbibliographien sehr gut mit den Zielen, die im IFLA-Programm der allgemeinen bibliographischen Kontrolle (UBC) (3) formuliert wurden. Dieses Programm zielt darauf ab, ein weltweites Netzwerk der Nationalbibliographien zu erreichen, mit dem eine standardisierte Erfassung und damit auch die Suchbarkeit von Dokumenten aus aller Welt gesichert ist. Darüber hinaus besitzt eine Nationalbibliographie für ihr Land eine spezifische Bedeutung, die von der UNESCO und der IFLA in ihren Guidelines for the National Bibliographic Agency and the National Bibliography (7, S. 12) folgendermaßen beschrieben wird:

„Die Verbesserung der nationalbibliographischen Kontrolle hat in jedem Land einen hohen Stellenwert

  • um alle Publikationen eines Landes aufspüren und nachweisen zu können; um die Bestände der Nationalbibliothek ausbauen zu können;
  • um die Informationswünsche der Bevölkerung zu befriedigen;
  • um zur Entwicklung einer integrierten Infrastruktur im Bibliotheks-, Dokumentations- und Archivwesen beizutragen"

Ihre praktische Bedeutung liegt darin, daß sie sowohl zur Bestandsauswahl und Erwerbung benutzt werden kann, als auch für Recherchen. Darüber hinaus kann die nationalbibliographische Verzeichnung als Vorbild für die Katalogisierung in Bibliotheken dienen und, langfristig gesehen, als retrospektive Nationalbibliographie. Außerdem kann sie zur Information über die gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes herangezogen werden. Treffend beschreibt dies Barbara Bell: "Die laufende Nationalbibliographie spiegelt die Kultur, die Eigenheiten und die gegenwärtigen Strömungen eines Landes anhand seiner Publikationen wieder. Sie dient nicht nur als historisches Gedächtnis, sondern kann in einem anderen Land auch zum „Tor" in ihr Herkunftsland werden." (5, S. 29).

Internationale Empfehlungen

Eine Nationalbibliographie als System von Bibliographien oder als bibliographische Dienstleistung zu betrachten ist relativ neu. Der Ausdruck „Naionalbibliographie" taucht in der Literatur erstmals um die Mitte des 19. Jahrhunderts auf und beschreibt hauptsächlich ein nationales Monographienverzeichnis. Es dauerte über hundert Jahre bis eine umfassendere Definition anerkannt wurde. Eine Schlüsselrolle bei diesem Wandel spielten die internationalen Konferenzen, die von der UNESCO und der IFLA organisiert wurden. Bei diesen Konferenzen wurden Empfehlungen erarbeitet, die einen starken Einfluß auf die Entwicklung von nationalbibliographischen Diensten in der ganzen Welt hatten und ihn mit Sicherheit auch in Zukunft haben werden. Vgl. dazu Bell (4).

Die erste Konferenz wurde im Jahr 1950 von der UNESCO abgehalten (6). Thema der Konferenz waren Bibliographien allgemein, jedoch mit einem Schwerpunkt auf nationalbibliographischen Dienstleistungen. Die damals verabschiedeten Empfehlungen bzw. Resolutionen weisen darauf hin, daß eine Nationalbibliographie nicht nur aus einer Bibliographie besteht. Sie ist vielmehr ein System von Bibliographien, die die verschiedenen Dokumentarten verzeichnen, die in einem Land publiziert werden. Es ist bemerkenswert, daß bereits hier darauf hingewiesen wurde, nicht nur gedrucktes sondern auch audio-visuelles Material zu verzeichnen, das im jeweiligen Land veröffentlicht wurde. Neben sehr detaillierten Empfehlungen, welche Dokumentarten in einer Nationalbibliographie angezeigt werden sollten, wurden bei dieser Konferenz nur kürzere Aussagen zu Themen wie formaler Erschließungstiefe, Veröffentlichungsart oder Erscheinungsweise einer Nationalbibliographie gemacht.

Die UNESCO-Empfehlungen aus dem Jahr 1950 werden heute nur noch sehr selten zitiert. Sie wurden durch die Empfehlungen von 1977 abgelöst. Es ist jedoch angebracht, an ihre Bedeutung zu erinnern, die darin besteht, daß sie eine Nationalbibliographie nicht nur als ein Bücherverzeichnis beschrieben, sondern als System von Bibliographien, und daß sie das Konzept der „nationalbibliographischen Dienstleistungen" einführten.

Die Ergebnisse der IFLA/UNESCO Konferenz von 1977 wurden als Guidelines for the National Bibliographic Agency and the National Bibliography (7). veröffentlicht. Sie beinhalten eine Reihe von Empfehlungen zur Pflichtablieferung, Materialauswahl, Erschließungstiefe und Erscheinungsweise einer gedruckten Nationalbibliographie. In den Guidelines wird eine Nationalbibliographie definiert als "… die Kumulation der maßgeblichen und umfassenden Verzeichnung der nationalen Druckerzeugnisse, die in gedruckter Form (und/oder einer anderen physischen Form wie z.B. Katalogkarten oder maschinenlesbare Magnetbänder) und mit geringstmöglicher Verzögerung veröffentlicht wird" (7, S. 4). Die Auslegungen des Begriffs der „nationalen Druckerzeugnisse" können von Land zu Land variieren, nach den Guidelines wird der Begriff jedoch als die „Produktion der nationalen Verlage" definiert, d.h. er umfaßt alle Dokumente, die in einem Land publiziert werden.

In vielerlei Hinsicht gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den Empfehlungen der beiden Konferenzen. Während auf der Konferenz von 1950 noch betont wurde, welche verschiedenen Dokumentarten in einer Nationalbibliographie erfaßt sein müssen, gibt die Konferenz von 1977 nur einen Minimalstandard vor:

"Nationalbibliographien sollten mindestens Monographien und neue bzw. geänderte Zeitschriftentitel, unter Einschluß amtlicher Druckschriften, die im Land gedruckt werden, verzeichnen. Andere Dokumentarten sollten so schnell wie möglich nachgewiesen werden, um den Anforderungen der Nutzer und den Möglichkeiten des Herausgebers der Nationalbibliographie gerecht zu werden …" (7, Empfehlung 5).

Im Text wird jedoch weiter ausgeführt, daß "… die Definition nationaler Druckerzeugnisse eindeutig umfaßt:

  • Veröffentlichungen von ethnischen Minderheiten, die in anderen Sprachen und / oder Schriften erscheinen, als den im jeweiligen Land allgemein gebräuchlichen;
  • Die amtlichen und halbamtlichen Veröffentlichungen, die von Regierungsbehörden, staatlichen Einrichtungen, Forschungseinrichtungen etc. herausgegeben werden
  • Gedruckte, nicht textgebundene Veröffentlichungen wie Karten, Noten etc.;
  • Nicht-Buch- und / oder audio-visuelle Materialien wie Filme, Tonkassetten, Videobänder, maschinenlesbare Dateien etc." (7, S. 8).

Außerdem wird darauf hingewiesen, daß verschiedene Dokumentarten, die nicht als Teil der nationalen Druckerzeugnisse gelten, ebenfalls in einer Nationalbibliographie verzeichnet werden können. Hierunter fallen Dokumente der Schriftsteller des Landes, Publikationen in der Sprache des Landes oder über das Land und Veröffentlichungen in anderen Ländern, die in einer irgendwie gearteten Beziehung zu dem betreffenden Land stehen.

Neben den bereits erwähnten Empfehlungen, die den Umfang einer Nationalbibliographie betreffen, stellen die Guidelines die Nationalbibliographie als die grundlegende und maßgebliche Verzeichnung der nationalen Druckerzeugnisse heraus, die nach internationalen Standards erstellt werden soll. Die Bedeutung der Austauschbarkeit bibliographischer Formate, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene, wird betont. Die Nationalbibliographien der einzelnen Länder werden als Bausteine eines Gesamtkonzeptes verstanden: Der umfassenden bibliographischen Kontrolle und der damit gegebenen Möglichkeit Daten weltweit auszutauschen und wieder zu verwenden.

Sowohl 1955 als auch 1977 wurden Empfehlungen für die gedruckte Ausgabe einer Nationalbibliographie gegeben. Obwohl die Guidelines von 1977 kurz erwähnen, daß eine Nationalbibliographie auch in elektronischer Form veröffentlicht werden kann und darauf hingearbeitet werden sollte, die nationalbibliographischen Datensätze in anderen Informationssystemen zu verwenden, wird auch in ihnen eine gedruckte Ausgabe der Nationalbibliographie empfohlen. Diese Empfehlung ist vor dem Hintergrund zu verstehen, daß die Entwicklung und Verbreitung nationalbibliographischer Systeme weltweit gefördert werden sollte, d.h. auch in den Ländern, die nicht oder erst seit kurzem mit moderner Informationstechnologie arbeiten.

Auch wenn viele der Empfehlungen von 1977 immer noch ihre Gültigkeit haben, wurde eine Überarbeitung hinsichtlich der Bereiche Umfang und Veröffentlichungsform einer Nationalbibliographie als großes Desiderat empfunden. Die technische Entwicklung einschließlich der verschiedenen Möglichkeiten des elektronischen Publizierens machte es dringend notwendig, die meisten Aspekte einer Nationalbibliographie (wie z.B. Zielsetzung, abgedecktes Gebiet, Beziehungen zwischen Archivierung und Verzeichnung u.a.) neu zu überdenken.

Neue Empfehlungen von 1998

Die Konferenz von Kopenhagen im Jahr 1998 bestand aus einer Reihe von Gastvorträgen über wichtige Themen moderner Nationalbibliographien gefolgt von Diskussionen in Gremien, Gruppen und im Plenum. Das wichtigste Ergebnis der Konferenz bestand in einer Reihe von überarbeiteten Empfehlungen. Die Vorträge und die Endfassung der Empfehlungen sind über den Server der IFLA zugänglich (2).

Das Vorwort der Endfassung enthält ähnliche Aussagen zu den Rahmenbedingungen wie die Empfehlungen von 1977:

  • Unterstützung des Konzepts der allgemeinen bibliographischen Kontrolle (UBC) als einem Langzeitprogramm der Entwicklung eines weltweiten Systems zum Austausch und zur Überwachung bibliographischer Informationen,
  • Betonung einer verstärkten nationalen bibliographischen Kontrolle als Voraussetzung für allgemeine bibliographische Kontrolle,
  • Erkennen der Bedeutung einer Nationalbibliographie als einem Hauptinstrument zur Verzeichnung des nationalen verlegerischen Vermächtnisses und zur Ausübung effektiver bibliographischer Kontrolle.

Es wurden jedoch zwei neue Abschnitte angefügt, die die Verantwortung der herausgebenden Stelle und die Bedeutung der Pflichtablieferung unterstreichen:

  • Bekräftigung der Zusammenarbeit von Nationalbibliotheken oder nationalbibliographischen Redaktionen mit anderen Stellen, wobei die Verantwortung für die Koordinierung und die Einhaltung von Standards bei den zuerst genannten verbleiben sollte,
  • · Wiederholte Bekräftigung des Stellenwerts der Pflichtablieferung, um sicherzustellen, daß das kulturelle und intellektuelle Erbe sowie die sprachliche Vielfalt eines Staates bewahrt wird und heute und in Zukunft benutzt werden kann.

Einige der wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den Empfehlungen von 1977:

Pflichtablieferung (Empfehlungen 1-3)

Während die älteren Empfehlungen im Zusammenhang mit Pflichtablieferung nur von „prüfen" und „erwägen" sprachen, stellen die neuen Empfehlungen klar, daß Pflichtablieferungsverordnungen oder -gesetze als Basis nationalbibliographischer Dienstleistungen vordringlich behandelt werden müssen:

  • "Die Staaten sollten dringend die existierenden Pflichtablieferungsgesetze daraufhin prüfen, ob sie gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen noch entsprechen; wo dies nicht der Fall ist, sollten die Gesetze überarbeitet werden. " (Empfehlung 1)
  • "Staaten ohne Pflichtablieferungsgesetz sollten schnellstmöglich ein derartiges verabschieden" (Empfehlung 2)

Umfang einer Nationalbibliographie (Empfehlungen 4-5)

Statt bestimmte Dokumentarten anzugeben, die in einer Nationalbibliographie verzeichnet sein sollten, gehen die neuen Empfehlungen von der nationalen Veröffentlichungsmenge aus, d.h. von allen Dokumenten, die in einem Land in gedruckter, audio-visueller oder elektronischer Form veröffentlicht werden.

  • Nationalbibliographien sollten die gesamte Menge gegenwärtiger nationaler Veröffentlichungen und, wo möglich, eines retrospektiven Zeitraums abdecken. Wenn nötig sollten Auswahlkriterien von der für die Herausgabe der Nationalbibliographie zuständigen Stelle definiert und veröffentlicht werden (Empfehlung 4).

Die umfassende Verzeichnung ist natürlich eine Idealvorstellung, die jedoch verdeutlicht, daß wichtige Teile des „nationalen Erbes" heute nicht mehr in Buchform erscheinen. Im Sinne der bibliographischen Kontrolle sollten auch dies „neuen" Dokumentarten (einschließlich Internet-Dokumenten) neben dem traditionellen Inhalt einer Nationalbibliographie erfaßt werden.

Veröffentlichung und Aktualität einer Nationalbibliographie (Empfehlungen 6-10)

Während sich die Empfehlungen von 1977 noch ausschließlich mit der gedruckten Form der Bibliographie beschäftigten, gehen die neuen Empfehlungen davon aus, daß Nationalbibliographien in verschiedenen Formen veröffentlicht werden. Bemerkenswert ist außerdem, daß Benutzerinteressen (einschließlich der von Benutzern mit speziellen Anforderungen wie z.B. Sehbehinderte) dabei im Vordergrund stehen.

  • "Ausgehend von der Vielzahl an Veröffentlichungsmöglichkeiten einer Nationalbibliographie, sollten die nationalbibliographischen Dienste eine oder mehrere Formen wählen, die den Wünschen ihrer Benutzer (auch der mit besonderen Anforderungen) gerecht wird. Die Veröffentlichungsformen sollten internationalen Standards folgen. Mindestens eine der Veröffentlichungsarten sollte für die Langzeitarchivierung geeignet und ständig verfügbar sein" (Empfehlung 6).
  • "Die Datensätze einer Nationalbibliographie sollten nach internationalen Regelwerken erstellt worden und so sinnvoll angeordnet sein, daß sie die Zugriffsmöglichkeiten bieten, die den Bedürfnissen der Benutzer in Abhängigkeit von der gewählten Veröffentlichungsform entsprechen" (Empfehlung 10)

Vewendung internationaler Standards (Empfehlungen 11-15)

Die neuen Empfehlungen unterstreichen allgemein die Bedeutung international anerkannter Standards und Verfahrensweisen.

  • "Der Herausgeber einer Nationalbibliographie sollte die Verantwortung dafür übernehmen, umfassende bibliographische Datensätze zu erstellen, die die nationalen Druckerzeugnisse nachweisen, oder ihre Erstellung zu koordinieren. Er sollte nationale und internationale Standards hinsichtlich Katalogisierungsregeln, Identifikationsmöglichkeiten wie ISBN oder ISSN, Umwandlung von Sonderzeichen, Normdateien, Klassifikationen, Metadaten und stabiler Adressierung von digitalen Objekten anwenden" (Empfehlung 11).

Es wird außerdem darauf hingewiesen, daß in einer Nationalbibliographie die Elemente des einfachen Datensatzes (basic level record) verwendet werden sollten, wie er im Abschlußbericht der IFLA-Arbeitsgruppe über die praktischen Anforderungen an Datensätze empfohlen wurde.

Ferner wird der herausgebenden Stelle empfohlen, sich aktiv an der Pflege und Fortschreibung existierender Standards und Verfahren und an der Entwicklung neuer bibliographischer Hilfsmittel zu beteiligen.

Weitere Tätigkeiten (Empfehlungen 16-23)

Dieser Teil der neuen Empfehlungen fordert die IFLA und die Herausgeber der Nationalbibliographien auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen und Verpflichtungen einzugehen, um die Entwicklung neuer nationalbibliographischer Dienstleistungen voran zu bringen.

Die IFLA wird bestärkt darin:

  • die Überarbeitung existierender Richtlinien zu unterstützen, so daß allen neuen Publikationsformen Rechnung getragen wird
  • Untersuchungen darüber voranzutreiben, wie länderübergreifende Nationalbibliographien dort herausgegeben werden können, wo eine nationale Bibliographie, aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheinen kann
  • internationale und regierungsübergreifende Organisationen zu ermutigen, ihre Veröffentlichungen in Bibliographien nach internationalen Regeln anzuzeigen
  • den Herausgebern von Nationalbibliographien bei ihren Aktivitäten notfalls zu helfen, z.B. durch Konzepte zum Aufbau einer Nationalbibliographie, Richtlinien zu deren Erstellung und durch nationale, regionale oder intarnationale Seminare und Ausbildungsveranstaltungen.

Die Herausgeber von Nationalbibliographien werden bestärkt darin:

  • neue bibliographische Standards und neue Pflichtablieferungsgesetze aktiv voranzutreiben und diese Neuerungen in Seminaren und Veranstaltungen Fachleuten und Endnutzern zu vermitteln
  • ihren Erfolg bei der Umsetzung der Empfehlungen regelmäßig zu bewerten.

Ergebnis

Das wichtigste Ergebnis der ICNBS 1998 ist eine Reihe überarbeiteter Empfehlungen, die die gegenwärtigen technischen und medialen Veränderungen berücksichtigen. Die tatsächliche Umsetzung der Empfehlungen hängt natürlich von den lokalen Gegebenheiten und Mitteln ab. Meiner Ansicht nach hat das internationale Interesse an der Konferenz jedoch gezeigt, daß Nationalbibliographien eine wichtige Rolle spielen - als Verzeichnis des nationalen gedruckten Gedankenguts ebenso wie als Beitrag zur allgemeinen bibliographischen Kontrolle. Es hat auch gezeigt, daß internationale Empfehlungen wichtige Hilfsmittel für nationale Herausgeber sein können, wenn es darum geht, die Regierungen davon zu überzeugen, ausreichende Geldmittel für eine Nationalbibliographie bereit zu stellen. Aus diesem Grund und wegen des raschen Wandels der Informationstechnik und des Verlagswesens wird in wenigen Jahren wahrscheinlich eine erneute Überarbeitung und Aktualisierung der Empfehlungen notwendig werden.

Literatur

1. Verantwortlich für die fachliche Planung der Konferenz war der ICNBS Planungsausschuß, dessen Vorsitzender Ross Bourne (ehemals British Library) war. Die anderen Mitglieder des Ausschusses waren: Marcelle Beaudiquez (Bibliotheque national de France), Barbara Bell (The College of Wooster, Ohio, USA), Francoise Bourdon (Bibliotheque national de France), Mona Madsen (Royal School of Library and Information Science, Denmark), Ingrid Parent (National Library of Canada) and Marie-France Plassard (IFLA UBCIM Programme).

2. Alle Vorträge, die Endfassung der Empfehlungen und die Broschüre, die vor Beginn der Konferenz verteilt wurde, sind im Rahmen des IFLA UBCIM Programs auf IFLA Server verfügbar (http://archive.ifla.org/VI/3/icnbs/icnbs.htm). Ein Proceedingsband, der alle überarbeiteten Vorträge, die Ergebnisse der Gremien- und Gruppensitzungen und die Endfassung der Empfehlungen enthält, wird von der Königlichen Bibliothek 1999 veröffentlicht werden.

3. Anderson, Dorothy (1986). UBC: A survey of Universal Bibliographic Control. London: IFLA International Office for UBC, 1982. VI, 36 p. (Occasional Papers; 10)

4. Bell, Barbara L. (1998). An annotated guide to current national bibliographies. 2nd completely revised ed. München: K.G. Saur, 1998. XXVII, 487 p.

5. Bell, Barbara (1988). Progress, problems and prospects in current national bibliographies: implementation for the ICNB recommendations. In: Proceedings of the National Bibliographies Seminar. Brighton, 18 August 1987 / Ed. By Winston D. Roberts. London: IFLA Universal Bibliographic Control and International MARC Programme, 1988. Pp. 29-37.

6. General report of the Conference on the Improvement of Bibliographical Services, Unesco House, Paris 7-10 November 1950 /United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization. Paris: Unesco, 15 December 1950. 16, 11 p. (UNESCO/CUA/5).

7. Guidelines for the National Bibliographic Agency and the National Bibliography / Prepared by the IFLA International Office for UBC. Paris: Unesco, December 1979. II, 50, [24] p. (PGI/79/WS/18).

8. Larsen, Knud (1959). Bibliografiens opgaver og metoder [Bibliography, its aims and methods]. In: Lærebog i biblioteksteknik / Ed. by E. Allerslev Jensen. 4th ed. Copenhagen: Dansk Bibliografisk Kontor, 1959. Vol. II, pp. 293-314.

Übersetzt von Frank Scholze, Universitätsbibliothek Stuttgart

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Latest Revision: July 15, 1999 Copyright © 1995-2000
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