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IFLA-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung

 
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65th IFLA Council and General
Conference

 

Bangkok, Thailand, August 20 - August 28, 1999

Anlage zu den Tagesordnungspunkten 14

IFLA-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung

Bericht

Einleitung:

Mehr als 20 Jahre sind vergangen, seit das letzte Mal wesentliche Änderungen an der Satzung und Geschäftsordnung der IFLA vorgenommen wurden. Im Laufe dieser Zeit hat die Welt bedeutende technologische Veränderungen erlebt, die Geschwindigkeit erfahren, mit der sich diese Umbrüche vollziehen, die Notwendigkeit erkannt, auf diese Veränderungen zu reagieren und die Globalisierung der Welt verfolgt, in der wir leben.

Aufgrund dieses neuen Umfelds und in der Überzeugung, daß der Internationale Verband der Bibliothekarischen Vereine und Institutionen seine Wirksamkeit in einem solchen Umfeld bewahren wird, hat der Vorstand der IFLA eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung der IFLA eingesetzt. Dies erfolgte im Anschluß an die IFLA-Konferenz in Kopenhagen 1997. Die Arbeitsgruppe hat während der IFLA-Konferenz 1998 ausgiebig getagt und dabei Grundprinzipien und Empfehlungen entwickelt, wie die Kommunikation und die Koordination der internen und externen Aktivitäten des Verbandes zu verbessern sind. Sie hat einer gemeinsamen Sitzung des Vorstands und des Fachrats der IFLA Anfang Dezember 1998 einen Berichtsentwurf vorgelegt. Beide Gremien unterstützten einhellig die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Denkrichtung.

Auf der Grundlage dieser Unterstützung durch Vorstand und Fachrat möchte Ihnen die Arbeitsgruppe Hintergrundinformationen und die erarbeiteten Empfehlungen als Diskussionsgrundlage für die IFLA-Konferenz 1999 in Bangkok vorlegen. Während es eine offizielle Diskussion bei der Ratsversammlung geben wird, werden sich im Verlauf der Konferenz zusätzliche Gelegenheiten zum Meinungsaustausch mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe ergeben. Zum Abschluß der Konferenz wird der Vorstand die Mitglieder befragen, ob sie den Grundgedanken und Empfehlungen der Arbeitsgruppe generell zustimmen. Wenn diese Zustimmung erfolgt, wird die Arbeitsgruppe die Empfehlungen weiterentwickeln, indem sie die Satzung und Geschäftsordnung entsprechend umgestaltet.

Warren Horton, Vorsitzender
IFLA-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung
April 1999

  1. Hintergrund
    1. Die IFLA-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung wurde im Anschluß an die IFLA-Konferenz in Kopenhagen 1997 durch den Vorstand gegründet.
    2. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
      • Warren Horten, Australien (vorläufiger Vorsitzender)
      • Marjorie Bloss, USA
      • Derek Law, Großbritannien
      • Sissel Nilsen, Norwegen
      • Sally McCallum, USA
      • Carol Henry, IFLA-Generalsekretariat
    3. Durch diese Zusammensetzung ist in der Arbeitsgruppe ein breites Spektrum an IFLA-Erfahrung vertreten. Warren Horton war Schatzmeister der IFLA und Vorstandsmitglied, der den Vorstand gleichzeitig auch beim Fachrat vertrat. Marjorie Bloss ist Mitglied des Fachrats. Derek Law ist IFLA-Schatzmeister und Vorstandsmitglied, der den Vorstand auch beim Fachrat vertritt. Sissel Nilsen sitzt dem Fachrat vor und ist in dieser Eigenschaft von Amts wegen Mitglied des Vorstands. Sally McCallum war ebenfalls Vorsitzende des Fachrats und war deshalb von Amts wegen Vorstandsmitglied. Carol Henry arbeitet seit vielen Jahren als hauptamtliche Mitarbeiterin des Vorstands im IFLA-Generalsekretariat. Sie steuert viele relevante und historische Informationen zur Arbeit der Gruppe bei.
    4. Ursprünglich sollte die Arbeitsgruppe dem Vorstand auf der IFLA-Konferenz in Amsterdam im August 1998 Bericht erstatten. Damit hätte aber keine Ausschußsitzung stattfinden können. Der Zeitplan wurde deshalb verändert, so daß am 1. Dezember 1998 einer gemeinsamen Sitzung des Vorstands und des Fachrats ein vorläufiger Bericht vorgelegt werden konnte.
    5. Die Arbeitsgruppe hatte dankenswerterweise die Gelegenheit, in einem außerordentlich wertvollen Gespräch ihre Überlegungen mit den Mitgliedern beider Gremien zu diskutieren. Der vorliegende Bericht berücksichtigt die Ansichten, die bei der Sitzung vom 1. Dezember zum Ausdruck gebracht wurden. Die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen wurden von den Mitgliedern des Vorstands und des Fachrats einhellig unterstützt.
    6. Dem Auftrag der Arbeitsgruppe ist kein spezieller Aufgabenbereich zugeordnet. Vor diesem Hintergrund hat die Gruppe im Vorfeld der Amsterdamer Konferenz einige Zeit damit verbracht, sich Klarheit über die Aufgabe an sich zu verschaffen. Folgendes wurde beschlossen:
      • Der Auftrag zur Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung könnte so eng oder so weit ausgelegt werden, wie die Gruppe es wünscht. Eine enge Auffassung hätte technische Veränderungen umfaßt, um den Verband arbeitsfähiger zu machen, und gleichzeitig wären einige bekannte Unzulänglichkeiten in Satzung und Geschäftsordnung aufgegriffen worden. Aber Satzung und Geschäftsordnung spiegeln auch das Selbstverständnis des Verbandes wider und sollten die tatsächlichen Verhältnisse der späten 90er Jahre aufzeigen. Hinweise in verschiedenen Arbeitspapieren, die der Arbeitsgruppe zugingen, machen deutlich, daß die Wünsche in diese Richtung gehen und deshalb ein möglichst breiter Zugang zur gestellten Aufgabe gewählt werden sollte.
      • Die derzeit gültige Satzung wurde 1976 in Lausanne und die Geschäftsordnung 1979 in Kopenhagen verabschiedet. Alle seitherigen Veränderungen waren technischer Natur und von untergeordneter Bedeutung. Viel Zeit ist vergangen, seit sich der Verband grundlegend damit befaßt hat. Die Arbeitsgruppe nahm dies als Herausforderung und gleichzeitig als Auftrag an.
      • Die Arbeitsgruppe hielt es auch für wichtig, sich der mittlerweile verfügbaren technologischen und sonstigen Möglichkeiten zu bedienen, um eine möglichst effiziente Organisation zu entwickeln und die weltweite Teilhabe an den Angelegenheiten des Verbandes zu maximieren. Es sei an dieser Stelle auf eine Aussage in der 'Einleitung' des IFLA Directory 1998-1999 hingewiesen, wo es heißt: "Ursprünglich hatte die IFLA einen ausgeprägten europäischen und transatlantischen Schwerpunkt, da internationale Beziehungen in der Bibliothekswelt in der Regel eine Angelegenheit der westlichen Länder waren. In den Jahren nach den Zweiten Weltkrieg erweiterte die IFLA allerdings nach und nach die geographische Basis ihrer Mitgliedschaft. Heute ist die IFLA in fast 146 Ländern in aller Welt vertreten."
      • Es war erst 1980 in Manila, daß die IFLA erstmals außerhalb Europas bzw. Nordamerikas zusammenkam. Die gültige Satzung und Geschäftsordnung von 1976 bzw. 1979 wurden nicht nur vor der Verfügbarkeit moderner Kommunikationstechnologien verabschiedet, sondern beruhen auch auf einer eurozentrischen Perspektive.

    7. Wer sind wir, und was wollen wir sein?
      1. Die Arbeitsgruppe hat bei ihren Sitzungen in Amsterdam beschlossen, zunächst den aktuellen Zustand der Organisation und das, was sie eigentlich sein will, zu bewerten. Zentrale Themen und Prioritäten lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
        • Der Verband versteht sich traditionellerweise als die weltumspannende Stimme des Bibliothekswesen, die Bibliotheksverbänden, Institutionen und Einzelpersonen offensteht. Die Arbeitsgruppe vertritt einhellig die Ansicht, daß die IFLA auch weiterhin im wesentlichen bibliotheksorientiert bleiben sollte, sich aber gleichzeitig anderen Informationsvermittlern gegenüber aufgeschlossen zeigt. Die Gruppe glaubt auch, daß die Mischung aus Verbänden, Institutionen und Einzelpersonen für das künftige Wohlergehen und die weitere Ausdehnung des Verbandes von zentraler Bedeutung ist.
        • Der Verband setzt sich aus Einzelpersonen zusammen; der Beitrag einzelner Menschen ist auf allen Ebenen für seine Wirksamkeit und Lebenskraft entscheidend. Die Organisationsstruktur spiegelt dies allerdings nicht wider und gibt nicht genügend Einzelpersonen die Möglichkeit, in der Verbandsleitung und -arbeit mitzuwirken.
        • Nationale Interessen behindern sehr stark die Möglichkeiten des Verbandes, als eine wirklich weltumspannende Organisation zu wirken. Dies liegt in hohem Maße an der Satzung und Geschäftsordnung, die auf dem Denken der 70er Jahre beruhen. Kernpunkte dabei sind:
          • Im Rahmen der gegenwärtigen Bestimmungen für den Vorstand ist es aufgrund bestehender Mechanismen für Personen, die nicht aus einer der großen Industrienationen stammen, welche im Verband traditionelle Machtblöcke bilden, äußerst schwierig, gewählt zu werden. Diese Machtkonzentration ist schädlich für die Organisation. Sie entzieht vielen Menschen quasi das Wahlrecht, die für unsere Arbeit von großem Nutzen sein könnten. Außerdem wird es dadurch für den Verband schwierig, wirklich als weltweite Organisation wahrgenommen zu werden und zu arbeiten.
          • Die gegenwärtigen Wahlsysteme basieren auf Teilnahme durch Anwesenheit bei den alle zwei Jahre stattfindenden Ratsversammlungen und auf einem komplexen, aber engen Stellvertretersystem. Auch diese Systeme tragen dazu bei, daß vielen unserer Mitglieder das Wahlrecht entzogen ist. Wir haben die Chance, den Verband zu demokratisieren, indem wir neue Wahlverfahren einführen, die beispielsweise elektronische Mechanismen und Bestimmungen über geordnete Wahlkampagnen umfassen.
      2. Die Führungsstruktur und das Verbandsmanagement könnten viel effektiver sein. Dies soll die bemerkenswerten Fortschritte, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, nicht schmälern. Diese waren insbesondere auf die Initiative und das Engagement des letzten Generalsekretärs, der letzten Präsidenten und der Mitglieder des Vorstands und des Fachrats zurückzuführen. Folgende Schlüsselfragen sind zu berücksichtigen:
        • Die Anforderungen an die Amtsträger in der gegenwärtigen Struktur, insbesondere an die derzeit vier Vorstandsämter (Präsident, Erster Vizepräsident, Zweiter Vizepräsident und Schatzmeister) und die Mitglieder des Vorstands und des Fachrats;
        • Die Notwendigkeit einer dynamischen, ständig wechselnden Führung, ausgeglichen durch ein gewisses Maß an Erfahrung. Diese Überlegung legt nahe, daß die derzeitigen sechsjährigen Amtsperioden für Führungspositionen zu lang sind;
        • Die Notwendigkeit, den Mitgliedern mehr Gelegenheit zu geben, in den Schlüsselpositionen der Führungsebene mitzuwirken und sich an der Leitung des Verbandes zu beteiligen;
        • Eine klarere Bestimmung der Funktionen und Verantwortlichkeiten des Präsidenten als dem gewählten Leiter des Verbandes und des Generalsekretärs als dem Geschäftsführer.
      3. Nach Meinung der Arbeitsgruppe hat sich das Umfeld des Verbandes verändert, weshalb sich eine günstige Gelegenheit zur Reform bietet. Kernfragen dabei sind:
        • Gelegenheit zur Kommunikation und Teilnahme an der Verbandsarbeit mit Hilfe der neuen Kommunikationstechnologien. IFLANET hat bereits einen großen Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation geleistet; auch haben wir noch kaum damit begonnen, die kreativen Möglichkeiten des Internets zu erkunden;
        • Die Mitgliedschaft im Verband hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht nur geographisch, sondern auch kulturell verändert und ausgeweitet;
        • Globalisierung vieler Themen, mit denen sich das Bibliothekswesen beschäftigt;
        • Möglichkeiten der effektiveren Beteiligung von Mitgliedern aus Asien, Lateinamerika, Afrika und den Entwicklungsländern.

    8. Eine neue Verbandsstruktur
      1. Daraus folgt, daß eine neue Verbandsstruktur erforderlich ist. Diese sollte sich an den folgenden Prinzipien orientieren:
        • Die Möglichkeit größerer internationaler Beteiligung der Mitglieder auf programmatischer Ebene;
        • Ein demokratischeres Wahlsystem, das gleichzeitig berücksichtigt, daß der Verband über ein starkes Fundament auf Verbands- und Institutionsebene verfügt;
        • Die effektivere Integration der programmatischen und fachlichen Arbeit des Verbandes.

      Die Kernprogramme

      Die gegenwärtigen Kernprogramme sind ein aktiver und anerkannter Teil der Verbandsarbeit. Trotzdem hat die Arbeitsgruppe einige Problembereiche aufgedeckt, die mit der Art und Weise zusammenhängen, mit der wir solche Schlüsselaufgaben wahrnehmen. Um zu bestimmen, wie man das Konzept der Kernprogramme am besten organisiert, wurde eine Untergruppe, bestehend aus vier Mitgliedern des Vorstands und des Fachrats, mit dieser Aufgabe betraut. Diese Untergruppe setzt sich wie folgt zusammen:

      • Derek Law, Großbritannien (Vorstand und IFLA-Schatzmeister)
      • Lis Byberg, Norwegen (Fachrat)
      • Kay Raseroka, Botswana (Vorstand)
      • Winston Tabb, USA (Fachrat)

      Dieser Untergruppe wurde empfohlen, ihre Anmerkungen auf die Empfehlungen 10 und 11 des vorliegenden Papiers zu stützen und folgende Gesichtspunkte bei der Diskussion um die Zukunft der Kernprogramme zu berücksichtigen.

      • Angesichts sich rasch verändernder Rahmenbedingungen bei technologischen und ähnlichen Aktivitäten im Kontext einer globalen Bibliotheksinfrastruktur erscheint es für den Verband bei der Behandlung wichtiger Schlüsselfragen günstiger, manche Maßnahmen ad hoc zu treffen und Projektgruppen einzusetzen;
      • Möglichkeiten, in effektiver Weise an regierungsübergreifender und vergleichbarer Projektgruppenarbeit auf allen Kontinenten teilzunehmen;
      • Es besteht die Notwendigkeit, laufende Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung der Arbeit der Kernprogramme bezüglich ihrer Relevanz und Priorität einzuführen;
      • Größere Flexibilität bei der Verwaltung der Kernprogramme, wie beispielsweise Programme, die gemeinsam von geldgebenden Nationalbibliotheken getragen werden;
      • Notwendig ist die aktive Unterstützung der Verbandsarbeit durch einzelne Nationalbibliotheken und durch die Konferenz der Direktoren von Nationalbibliotheken (CDNL);
      • Mit gewisser Wahrscheinlichkeit wird es für die Aktivitäten der Kernprogramme in ihrer jetzigen Form zukünftig kaum nennenswerte finanzielle Unterstützung durch Institutionen geben;
      • Möglicherweise lassen sich durch Teilnahme an staatlich geförderten Forschungsprogrammen mit großem Erfolg finanzielle Mittel einwerben. Auch erscheint durch finanzielle Förderung und vergleichbare Möglichkeiten die Teilnahme an Forschungsaktivitäten möglich.

    9. Abteilung 8 (Regionale Aktivitäten)
      1. Zentrales Anliegen in der Diskussion der Arbeitsgruppe war die Zukunft der Abteilung 8 (Regionale Aktivitäten). Diese Abteilung wurde auch in den verschiedenen Papieren behandelt, die an die Gruppe weitergeleitet wurden. Sie bekräftigen die Bedeutung, die der Verband in programmatischer Hinsicht Abteilung 8 und ihren drei Regionalen Zentren beimißt: die tatkräftige Unterstützung des Bibliothekswesens in den Entwicklungsländern.
      2. Die Arbeitsgruppe unterstützt auch den Verband in seiner Politik der letzten Jahrzehnte, Bibliotheken und den Berufsstand in Ländern der Dritten Welt bevorzugt zu fördern. Die Gruppe ist auch der Ansicht, daß die Mitglieder in ihrer Gesamtheit die zentrale Bedeutung dieser Politik erkennen. Sie fügt sich gut in das ehrgeizige Ziel des Verbandes, eine wirklich weltumspannende Berufsorganisation zu sein. Auf viele Errungenschaften der letzten Jahre kann der Verband stolz sein, wie sich daran erkennen läßt, daß die Entwicklungsländer in den wichtigsten Führungsgremien des Verbandes stärker repräsentiert sind.
      3. Trotzdem ist die Arbeitsgruppe der festen Überzeugung, daß die Abteilung 8 aufgelöst werden sollte (vgl. Empfehlung 12). Die gesamte Stoßrichtung der Änderungsempfehlungen zielt auf eine dynamische und flexible Organisation ab, die in ihren Zielsetzungen und in ihren Führungsmechanismen wirklich weltumspannend ist. Die Gruppe betont, daß erweiterte Führungsstrukturen sowie neue und aufregende Kommunikationsmöglichkeiten die Chance eröffnen, die Aktivitäten der Abteilung 8 komplett in den normalen Arbeitsablauf des Verbandes einzugliedern. Man kann sagen, daß niemand von der Existenz der Abteilung 8 profitiert und die Zeiten für solche gutgemeinten, aber letztlich entwürdigenden Spezialmaßnahmen vorbei sind. Die Arbeitsweise des vorgeschlagenen neuen Präsidiums hat großen Einfluß auf die Haltung der Arbeitsgruppe in dieser Frage.
      4. In jedem Fall ist niemand mit den gegenwärtigen Vereinbarungen über die Regionen zufrieden. Sie haben wenig gemeinsam, und es gibt ständig Meinungsverschiedenheiten über die Festlegung der Grenzen. Man könnte sagen, daß die Existenz der Abteilung 8 oft Verbandsmitglieder innerhalb einer Region isoliert und Chancen verringert.
      5. Eine solche Veränderung würde den Verband keinesfalls davon abhalten, auch weiterhin Maßnahmen zu treffen, um allgemeine regionale Ziele und Programme, wie etwa Büros an verschiedenen Orten, zu unterstützen. Ebenso ist es sehr wichtig, daß der Verband ganz bewußt einen Schwerpunkt darauf legt, eine breite und geographisch ausgeglichene Vertretung in den Schlüsselgremien der neuen Führungsstruktur zu fördern.

    10. Finanzen
      1. Obwohl die Finanzsituation des Verbandes nicht in den Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe fällt, hat die Gruppe ganz allgemein über die Konsequenzen ihrer Vorschläge diskutiert. Die Gruppe ist der Ansicht, daß ihre Empfehlungen vor dem Hintergrund des allgemeinen Finanzrahmens des Verbandes ohne größeres Risiko umsetzbar sind.
      2. Zu den Grundgedanken der Arbeitsgruppe zählt die Auffassung, daß Veränderungen zwar mit finanziellem Realismus gepaart sein müssen, Veränderung aber dringend notwendig ist.
      3. Wir ermuntern den Verband, aktiv mit der Konferenz der Direktoren von Nationalbibliotheken (CDNL) zusammenzuarbeiten, um neue Wege zu erkunden, wie Mittel für die Technologie- und Forschungsprogramme des Verbandes eingeworben werden können. Dazu zählen auch neue Möglichkeiten geteilter Finanzierungsmodelle. Es stehen ganz klar neue Wege offen, wenn es darum geht, im Interesse der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten.

  2. Zukünftige Aktivitäten
    1. Der Bericht der Arbeitsgruppe befaßt sich weitgehend mit grundlegenden Fragen bzw. zentralen Führungsmechanismen, mit dem Ziel, einen dynamischeren Verband zu schaffen, der flexibler und als eine wirklich weltumspannende Organisation operieren kann. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe erfordern ein gewisses Maß an Großzügigkeit von vielen zentralen Machtblöcken der Organisation in ihrer gegenwärtigen Struktur. Wir glauben allerdings, daß dieser gute Wille und das Interesse an der Zukunft des Verbandes vorhanden sind.
    2. Es sei hinzugefügt, daß sich die Arbeitsgruppe in Amsterdam mit einer Reihe weiterer Fragen, die vor allem technischer Natur waren, befaßt hat. Dazu zählen zum Beispiel: die Anzahl freier Sektionen als Teil der Mitgliedschaft von Verbänden und Institutionen; Anforderungen an Nominierungen von Institutionen für Ständige Ausschüsse; Amtszeiten für Mitglieder von Arbeitskreisen; die Beziehungen zwischen Ständigen Ausschüssen, Arbeitskreisen, Diskussionsgruppen und anderen Gruppen innerhalb der Ausschußstruktur; sowie die Mitgliederbasis von Ständigen Ausschüssen. Auf diese Fragen wird hier nicht eingegangen, da sie vor allem das nächste Arbeitspaket betreffen.
    3. Sollte es auf der IFLA-Konferenz in Bangkok für diese Veränderungen grundsätzlich eine breite Unterstützung geben, so wird für eine Ratsversammlung auf der IFLA-Konferenz 2000 in Jerusalem ein Paket mit Vorschlägen vorbereitet. Dieses enthält eine komplette Neufassung der Satzung und Geschäftsordnung, die bekannte Organisations- und Ablaufprobleme einschließlich der in 7.2 genannten berücksichtigt.

Empfehlungen

Empfehlung 1

Die Ratsversammlung, außer wenn sie jährlich zusammenkommt, soll weiterhin das Führungsorgan des Verbandes bleiben.

Kommentar:

Die jährliche IFLA-Konferenz ist die wichtigste Gelegenheit für die Mitglieder, sich zu treffen und bei den Angelegenheiten des Verbandes mitzuwirken. Es ist deshalb angemessen, daß die Ratsversammlung, außer wenn sie jährlich zusammenkommt, das Führungsorgan des Verbandes bleibt. Offizielle Ratsangelegenheiten, wie etwa Wahlen oder Änderungsvorschläge für die Satzung und Geschäftsordnung, werden alle zwei Jahre behandelt. Der Vorstand kann allerdings eine außerordentliche Ratssitzung einberufen, "um Angelegenheiten zu entscheiden, die von äußerster Dringlichkeit sind und deren Entscheidung keinen Aufschub zuläßt...". (Vgl. die Artikel 11.3 und 11.4 der aktuellen Satzung und Geschäftsordnung.) Darauf beruht die Entscheidung, für das nächste Jahr in Jerusalem eine außerordentliche Ratsversammlung einzuberufen.

Empfehlung 2

Die gegenwärtigen Führungsstrukturen sollen durch folgende ersetzt werden:

  1. Ein Präsidium, bestehend aus nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Mitgliedern, das für die programmatischen und fachlichen Aktivitäten des Verbandes verantwortlich ist. Dieses Vorstandsgremium soll alle zwei Jahre von den Mitgliedern durch ein postalisches bzw. elektronisches Wahlverfahren gewählt werden; die Ergebnisse werden bei der nächsten Ratsversammlung bekanntgegeben. Die Amtsdauer soll zwei Jahre betragen mit der Möglichkeit der Wiederwahl für eine weitere, unmittelbar anschließende Amtsperiode von zwei Jahren. Das Präsidium soll einmal im Jahr während der IFLA-Konferenz zusammentreten und kann bei Bedarf häufiger zusammenkommen;

  2. Das Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten (designierter Präsident) zusammen, die direkt durch die Mitglieder für diese Positionen gewählt werden; hinzu kommen ein Zweiter Vizepräsident und ein Schatzmeister, die aus den Reihen des Präsidiums von diesem selbst gewählt werden; weiterhin werden 13 Präsidiumsmitglieder von der Ratsversammlung gewählt; schließlich gewählte Mitglieder des Fachrats, welche die IFLA-Abteilungen vertreten und der gewählte Vorsitzende des Fachrats;

  3. Ein Wahlverfahren, das auf einer Kombination aus postalischer und elektronischer Wahl basiert, das allen Verbandsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, an der Wahl zum Präsidium teilzunehmen.

Kommentar:

Das Präsidium sollte aktiv bei den Angelegenheiten und programmatischen Entwicklungen des Verbandes mitwirken. Im Rahmen der gegenwärtigen Struktur befaßt sich der Vorstand mehr mit Verwaltungsfragen, während der Fachrat sich um programmatische Fragestellungen kümmert. Es bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen zwischen den beiden Gruppen, was bei gemeinsamen Sitzungen beider Gremien festgestellt wurde. Wenn man den Schwerpunkt auf ein einziges Führungsgremium legt, das mit administrativen und programmatischen Angelegenheiten befaßt ist, erhöht sich damit die Effizienz und Effektivität des Verbandes. Dies schließt keinesfalls die Möglichkeit aus, eine Untergruppe zu schaffen, die für spezielle programmatische Aktivitäten verantwortlich ist (vgl. Empfehlung 9). In ähnlicher Weise wird es eine Untergruppe des Präsidiums geben, welche die Aufgabe eines Verbandsvorstands übernimmt (vgl. Empfehlungen 7 und 8).

Durch die Erhöhung der Zahl der Präsidiumsmitglieder nimmt die Effektivität des Verbandes in mehrerlei Hinsicht zu. So entsteht die Möglichkeit, Mitglieder aus vielen weiteren Ländern effizient in die Verbandsarbeit einzubeziehen. Die Praxis der "Blockabstimmung" wird reduziert, weil es mehr freie Plätze gibt. Der Verband gewinnt dadurch eine breitere internationale Basis für seine Anliegen und Aktivitäten.

Das Präsidium sollte auch zwischen den Sitzungen durch elektronische Kommunikation und auf anderem Wege aktiv in die Angelegenheiten und in die programmatische Entwicklung des Verbandes einbezogen werden. Dies ist der Grund für die Wendung "vom Präsidium delegiert" in Empfehlung 7.

Empfehlung 3

Die gegenwärtige Regelung zur Wahl eines Verbandspräsidenten soll durch ein Modell ersetzt werden, das einen Ersten Vizepräsidenten (designierter Präsident) und einen Präsidenten mit jeweils einmaliger zweijähriger Amtsperiode vorsieht, wobei der Erste Vizepräsident (designierter Präsident) direkt von den Mitgliedern gewählt wird.

Kommentar:

Dies bedeutet, daß diejenigen, die in die Führungsämter des Verbandes gewählt werden, maximal vier Jahre im Amt blieben, zwei als Erster Vizepräsident, gefolgt von zwei Jahren als Präsident, beschränkt auf eine Amtsperiode. Dieser Zyklus eröffnet den Mitgliedern bessere Chancen, dem Verband als Präsident zu dienen. Durch die Flexibilität und die kürzere Amtsdauer können auch mehr Mitglieder solche höheren Ämter ins Auge zu fassen, da die Arbeitsbelastung gleichzeitig kalkulierbar bleibt. Ein solches Modell fördert auch die Kontinuität in der programmatischen Entwicklung und in der Verbandsführung.

Empfehlung 4

Im Falle des Todes oder des Rücktritts des Präsidenten vom Amt soll der Erste Vizepräsident unverzüglich Präsident werden, und zwar für die Restlaufzeit der Amtszeit des Präsidenten und für die Amtsperiode, für die er/sie bereits gewählt wurde.

Empfehlung 5

Im Falle des Todes oder des Rücktritts des Ersten Vize-Präsidenten vom Amt soll das Präsidium eines seiner Mitglieder für die Restlaufzeit der Amtsdauer des Ersten Vize-präsidenten wählen. Die gewählte Person muß die Qualifikation für das Amt des Vize-präsidenten bei der nächsten Wahl aufweisen.

Kommentar:

Diese beiden Empfehlungen entsprechen den gängigen Übergangsregelungen für den Fall, daß Positionen zu besetzen sind, die durch Tod oder Rücktritt während der laufenden Amtszeit vakant geworden sind.

Empfehlung 6

Alle Mitglieder, einschließlich derer, die bereits früher dem Verband als Präsident oder Erster Vizepräsident gedient haben, sollen in der ersten Wahl, die nach der neuen Satzung und Geschäftsordnung im Einklang mit Empfehlung 3 abgehalten wird, nominiert werden können. (Mit anderen Worten, derzeitige Vorstandsmitglieder einschließlich des amtierenden Präsidenten können bei der Wahl im Jahr 2001 als Präsident oder Erster Vizepräsident kandidieren.)

Empfehlung 7

Ein Leitungsausschuß soll eingerichtet werden, der vom Präsidium delegierte Leitungsvollmachten erhält, um die Arbeit des Verbandes zwischen den Präsidiumssitzungen zu überwachen.

Empfehlung 8

Mitglieder im Leitungsausschuß sind der Präsident, zwei Vizepräsidenten (einer von ihnen der designierte Präsident, gewählt von der Ratsversammlung), der Schatzmeister und zwei weitere Mitglieder des Präsidiums, die alle zwei Jahre durch seine Mitglieder gewählt werden.

Empfehlung 9

Es soll ein Fachausschuß eingerichtet werden, eine Untergruppe des Präsidiums, der für die fachlichen Aktivitäten des Verbandes zuständig ist. Gewählt werden sollen ein Vertreter aus jeder IFLA-Abteilung und ein Vorsitzender, wie derzeit für den Fachrat. Zusätzliche Mitglieder würden auf der Basis der Kernaktivitäten der IFLA alle zwei Jahre durch das Präsidium gewählt.

Kommentar:

Die fachlichen Aktivitäten des Verbandes sind von zentraler Bedeutung für seine Lebenskraft und für die Interessen der Mitglieder. Diese Empfehlung dient der besseren Koordination und Kommunikation zwischen denjenigen, die für die programmatischen Leitlinien und die fachlichen Aktivitäten der IFLA verantwortlich sind. Sie wird zu besser strukturierten Vereinbarungen und Prozessen führen, die fachliche Aktivitäten auch in den Entwicklungsländern angemessen unterstützen.

Die Arbeitsgruppe hat auch festgestellt, daß sich in den letzten Jahren zwei starke, zweckorientierte Ausschüsse im Verband gebildet haben: der Ausschuß für Urheberrecht und andere juristische Angelegenheiten (CLM) sowie der Ausschuß für Freiheit des Zugangs zu Information und Meinungsfreiheit (FAIFE). Auch hier sollten die neuen Strukturen die Arbeit dieser Ausschüsse effektiver unterstützen.

Empfehlung 10

Der Verband sollte ein Konzept für die Kernaktivitäten entwickeln, indem fachliche Schlüsselfragen neu definiert werden und die aktuellen Kernprogramme überprüft werden.

Empfehlung 11

Das Präsidium sollte, beraten durch den Fachausschuß, sicherstellen, daß die Kernaktivitäten in einem effektiven Zusammenhang zum Mittelfristigen Programm (MTP) des Verbandes stehen.

Kommentar:

Vgl. Abschnitt 4 zum Hintergrund der Haltung der Arbeitsgruppe zu den Empfehlungen 10 und 11.

Empfehlung 12

Die Abteilung 8 soll im Zuge der vorgeschlagenen Neustrukturierung des Verbandes aufgelöst werden (vgl. Abschnitt 5).

Empfehlung 13

Der Vorstand sollte diesen Bericht als Grundlage einer größeren Diskussion auf der IFLA-Konferenz in Bangkok verwenden, um die Prinzipien zu prüfen, die den Vorschlägen für eine grundlegende Reform der Satzung und Geschäftsordnung des Verbandes zugrunde liegen. Außerdem soll der Vorstand alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Veränderungen bei der IFLA-Jahreskonferenz im Jahr 2000 in Jerusalem in Kraft treten zu lassen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

  • Einführung des Konzepts der elektronischen Wahl, das bei der Wahl im Jahr 2001 eingesetzt werden soll;

  • Entwurf einer neuen Satzung und Geschäftsordnung, welcher die in dem vorliegenden Papier beschriebene Organisationsstruktur sowie die Struktur der IFLA-Ausschüsse widerspiegelt;

  • Einführung der neuen Struktur, so daß die Wahlen für den IFLA-Präsidenten, den Ersten Vize-Präsidenten und das Präsidium auf der IFLA-Konferenz im Jahr 2001 durchgeführt werden können.

6. April 1999

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