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63rd IFLA General Conference - August 31- September 5, 1997

Der Ausschuß Informationszugriff und Meinungsfreiheit:

BERICHT, VORBEREITET FÜR DAS TREFFEN DES IFLA COUNCIL IN KOPENHAGEN, DÄNEMARK, 1997


I     Einleitung

II    Prinzipien für Informationszugriff und Meinungsfreiheit

III   Erläuternde Beispiele einzelner Problembereiche

IV   Vorschläge für strategische Aktionen

V    Aktionsapparat

A.J. EVANS
(Chair)


I.    Einleitung

Die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) hatte das Thema "Informationszugriff und Meinungsfreiheit" seit mehreren Jahren in verschiedenen Formen auf ihrer Tagesordnung, obwohl sie bisher noch kein Ziel zu diesem Thema formuliert und keine Einrichtung ins Leben gerufen hat, um sich en Detail damit zu beschäftigen.

Noch vor der Konferenz in Istanbul 1995 hatte der Präsident geplant, eine formellere Vorgehensweise einzurichten, um dieser Situation Abhilfe zu schaffen, und das IFLA Council erklärte als Ergebnis einer auf dem Treffen 1995 verabschiedeten Resolution deutlich seine Unterstützung. In dieser Resolution bestätigte es seine Verpflichtung gegenüber Artikel 19 der Universalerklärung der Menschenrechte, genauso wie sie von der 55. IFLA Generalkonferenz 1989 dargelegt wurden. Es wurde Besorgnis über die in vielen Teilen der Welt zunehmende Verletzung der Menschenrechte und des freien Informationsflusses ausgedrückt, sowie über die daraus resultierenden Einschränkungen der Fähigkeit von Bibliotheken und Bibliothekarinnen, den Bedürfnissen und Interessen ihrer Benutzerinnen dienlich zu sein.

Die Mitglieder begrüßten die Einrichtung eines Ausschusses Informationszugriff und Meinungsfreiheit (CAIFE) duch den Präsidenten nach Istanbul. Dieser wurde mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, der dem Council bei seinem Treffen in Kopenhagen 1997 vorgelegt werden soll. Der Ausschuß besteht aus Repräsentantinnenn aus 32 Ländern weltweit.

Von Anfang an haben das Executive Board und CAIFE, in detaillierteren Beratungen, akzeptiert, daß dieses Thema, ungeachtet der Besorgnisse aus allen Teilen der Welt, eine begrenzte Allgemeingültigkeit besitzt, was die Aussage über notwendige Handlungen betrifft, die zur Bewältigung einzelner Probleme unternommen werden sollten, noch natürlich, was die Aktualität der Probleme selbst betrifft. Ebenso wurde akzeptiert, daß viele andere internationale und nationale Organisationen existieren, die sich mit Angelegenheiten beschäftigen, die sich auf Informationszugriff und Meinungsfreiheit beziehen, so daß IFLA sich auf diejenigen konzentrieren muß, die im Zusammenhang mit Bibliotheken und deren Fähigkeit, für ihre BenutzerInnen tätig zu sein, stehen.

Eine kurze Darstellung der Prinzipien des Informationszugriffs und der Meinungsfreiheit findet sich in Abschnitt II zusammen mit erläuternden Beispielen der Problembereiche in Abschnitt III. Darauf folgen Vorschläge für strategische Handlungensweisen in Abschnitt IV und mögliche Vorgehensweisen in Abschnitt V.

Wie Marianna Tax Choldin es in ihrem Vortrag in Peking ausdrückte: Wir fangen gerade erst mit dem Gespräch an.

II.    Prinzipien für Informationszugriff und Meinungsfreiheit

Um die Verbreitung von Wissen, Ausbildung und Kultur zu allen Nationen weltweit zu unterstützen, ist es wichtig, daß es allen Formen von Information gestattet ist, frei zu fließen. Solch ein Informationszugriff wird nicht nur die internationale Verständigung unterstützen, sondern es auch ermöglichen, daß Meinungsvielfalt anerkannt und respektiert wird, sowie die gegenseitige Bereicherung der Kulturen verbessern.

Die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) unterstützt voll und ganz das Manifest der UNESCO über Öffentliche Bibliotheken, soweit es die Betonung der Notwendigkeit einer Gesetzgebung und einer angemessenen finanziellen Unterstützung für Bibliotheken durch nationale, einzelstaatliche und lokale Verwaltungen betrifft.

Alle Menschen sollten in der Lage sein, Bibliotheken ungehindert und effektiv zu benutzen, um ein lebenslanges Lernen zu verfolgen, eine unabhängige Entscheidungsfindung und kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung.

IFLA bestätigt diese Prinzipien und die folgenden Handlungen, die notwendig sind, sie zu erfüllen, und betont, daß BibliothekarInnen und Bibliotheksorganisationen selbst grundsätzlich die Verantwortung besitzen, diese zu unterstützen und zu fördern.

Handlungen

III    Erläuternde Beispiele einzelner Problembereiche

Es gibt viele Bereiche der Besorgnis, die festgestellt werden konnten, und die folgenden dienen zur Verdeutlichung. Jedoch ist in diesem Dokument nicht beabsichtigt, diese weiter auszuführen oder zu versuchen, en Detail Vorschläge zu unterbreiten, wie mit ihnen umzugehen ist. Möglicherweise können sie in der Zukunft geeignete Themen für eine vorsichtigere und umfangreichere Überlegung sein, zusammen mit angemessenen Handlungsrichtlinien, wenn ein weit verbreitetes Podium eingerichtet worden ist.

Die Bandbreite von Handlungen, die in einer Beschränkung des Informationszugriffs und Barrieren für die Meinungsfreiheit resultieren, und die IFLA in Besorgnis versetzen, können grob in drei Kategorien eingeteilt werden.

  1. Nationale Situation

    Die extremsten Fälle tauchen dort auf, wo die Zensur auf staatlicher Ebene in Nationen ausgeübt wird, die mit Mitteln der Legislative die Meinungsfreiheit in politischen, ethischen, religiösen oder Minderheitenfragen beschränken, wenn diese in Konflikt zur "offiziellen" Politik stehen, und so ganz offen die Menschenrechte verletzen. Obwohl die meisten Länder einen oder mehrere Verträge zum Thema Menschenrechte angenommen haben (besonders die Universelle Deklaration der Menschenrechte der UN), können sie sehr wohl argumentieren, daß es zu einem daraus resultierenden

    Konflikt mit ihren Gesetzen und Verordnungen kommen könnte, was zum Beispiel wiederum in Problemen der nationalen Sicherheit resultieren könnte.

  2. Lokale Situationen

  3. Ökonomische Interessen

IV    Vorschläge für strategische Aktionen

Die International Federation of Library Associations and Institutions unterstützt politische Maßnahmen, die für Informationszugriff und Meinungsfreiheit sorgen, wie zum Beispiel die Universelle Erklärung der Menschenrechte der UN (Artikel 19), die Internationale Übereinkunft über zivile und politische Rechte der UN (Artikel 19), die Afrikanische Charta über Menschen- und Bürgerrechte (Artikel 9), das Europäische Abkommen über den Schutz der Menschenrechte und grundlegender Freiheit (Artikel 10), das internationale Übereinkommen über ökonomische, soziale und kulturelle Rechte, die Initiative Menschenrechte des Commonwealth und andere ähnliche Abkommen.

IFLA wird mit allen Gruppen und Personen zusammenarbeiten, die sich mit dem Widerstand gegen die Beschränkung des Informationszugriffs und der Meinungsfreiheit beschäftigen. Zum Beispiel wird IFLA mit geeigneten Berufsorganisationen zusammenarbeiten, wenn Fragen auftauchen, die entweder Informationsherstellerinnen (Autorinnen, Journalistinnen, Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen etc) oder Informationsverteilerinnen (Herausgeberinnen, Buchläden etc.) mit einbeziehen.

Jedoch wird der Brennpunkt offizieller IFLA-Handlung sich um Probleme bemühen, die Bibliotheken, BibliothekarInnen und Bibliotheksorganisationen betreffen.

Um das oben skizzierte allgemeine Ziel zu unterstützen, stehen eine Anzahl von Maßnahmen zur Verfügung, mit denen IFLA beginnen sollte, darunter die folgenden:

Falls IFLA gebeten wird, sich zu einem bestimmten Ereignis zu äußern, sollte IFLA, wenn dies möglich ist, den Rat der nationalen Bibliotheksorganisation(en) in dem Land einholen, in dem dieses Ereignis stattfand. Sie sollte ebenfalls das nationale Menschenrechtskommittee dieses Landes (oder eine ähnliche Behörde) auf das Ereignis aufmerksam machen.

IFLA sollte auch nach geeigneten, unabhängigen Bestätigungen Internationaler Menschenrechtsorganisationen oder anderer geeigneter Vereinigungen suchen.

Als Anerkennung der vielfältigen unterschiedlichen Kulturen und politischen Situationen, die weltweit existieren, werden die Strategien der IFLA notwendigerweise so zugeschnitten sein, um der besonderen Situation zu entsprechen. Solche Strategien würden die folgenden miteinbezien:

V    Aktionsapparat

Es ist wichtig, daß IFLA eine bestimmte "Vorgehensweise" erstellt, um diese Fragen anzugehen. Diese sollte zumindest die Form eines Standing Committee annehmen, mit dem Auftrag, auf diesem Gebiet eine IFLA Grundsatzerklärung und praktische Verfahren zu entwicklen. Die Mitgliedschaft sollte eine umfangreiche geographische Reichweite besitzen und Repräsentantinnen aus vielen Kulturen und Entwicklungsstadien umfassen.

Folgendes sollte es unternehmen:

Im momentanen Verständnisstadium darüber, was IFLA tun oder tun sollte, wäre es verfrüht, ein "Office" einzurichten, weil es begrenzte Mittel von anderen Aktivitätsbereichen abziehen würde. Während des Aufbaus von Möglichkeiten auf diesem Aktionsgebiet, wird sich IFLA in großem Ausmaß auf andere Organisationen verlassen müssen, die bereits Personal an Ort und Stelle haben.
Jedoch ist die Zustimmung des Council wichtig, daß dieses Gebiet für IFLA einen Bereich größeren Interesses darstellt und angemessene Mittel verfügbar sind, wenn angebracht.