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Tagesordnung

Anhangen:



 
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65th IFLA Council and General
Conference

 

Bangkok, Thailand, August 20 - August 28, 1999

Einberufung der 65. IFLA Rats- und Generalkonferenz

An die Mitglieder der IFLA

Datum: 15. April 1999

Der Vorstand der IFLA freut sich, hiermit die Mitteilung zur Einberufung der 65. IFLA Rats- und Generalkonferenz und eine Reihe damit in Verbindung stehender Dokumente vorlegen zu können.

Die Rats- und Generalkonferenz wird im BITEC (Bangkok International Trade and Exhibition Center), 8 Bagna Trad Road (1 km), Prakanong, Bangna, Bangkok, Thailand stattfinden.

Die Ratsversammlungen sind für Sonntag, den 22. August, 12.30 - 16.30 Uhr und Freitag, den 27. August 1999, 15.00 - 18.00 Uhr vorgesehen.

Anmerkung:

  1. Die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 6, formelle Wahl der Mitglieder des Vorstands findet am Sonntag, den 22. August 1999 statt. Wahlberechtigte Delegierte müssen ihren Platz im vorderen Teil des Sitzungssaals einnehmen.

  2. Stimmberechtigte Delegierte können die Wahlunterlagen im IFLA-Wahlbüro im Bereich der Registrierung für die Konferenz erhalten. Die Öffnungszeiten des Büros sind: Freitag, 20. August 1999, 14.00 - 18.00 Uhr, Samstag, 21. August 1999, 9.00 - 19.00 Uhr und Sonntag, 22. August 1999, 9.00 - 14.00 Uhr. Die stimmberechtigten Delegierten werden höflich gebeten, sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt im IFLA-Wahlbüro einzufinden. Die Wahlunterlagen werden nur an Delegierte ausgegeben, die den Mitgliedsausweis 1999 besitzen, der von der zuständigen Stelle ordnungsgemäß unterschrieben ist. Dieser Mitgliedsausweis ist an alle Mitglieder verschickt worden, die ihren Beitrag für 1999 ordnungsgemäß bezahlt haben. Mitglieder, die zwar für 1999, nicht aber für 1998 bezahlt haben, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie sind neue Mitglieder, die der IFLA 1999 erstmals beitraten.

    Mitglieder, welche den Mitgliedsausweis 1999 nach Bezahlung ihres Beitrags nicht erhielten, werden gebeten, sich mit dem IFLA-Sekretariat in Verbindung zu setzen.

  3. Vertretung bei einer Ratsversammlung

    Die einschlägigen Paragraphen der Satzung und Geschäftsordnung lauten:

    Satzung 10.2
    Jedes Mitglied kann bei einer Ratsversammlung durch einen oder mehrere Delegierte vertreten werden, von denen eine Person benannt werden soll, die das Wahlrecht ausübt.
    Satzung 11.5
    Jedes Mitglied kann durch ein anderes Mitglied der gleichen Kategorie vertreten werden. Kein Mitglied darf mehr als eine Bevollmächtigung besitzen.
    Geschäftsordnung 3.2.1
    Die Abstimmung bei Wahlen erfolgt geheim, es sei denn, die Zahl der Kandidaten übersteigt die Zahl der freien Sitze nicht.
    Geschäftsordnung 5.2.3
    Um diese Unterlagen zu erhalten, haben sich Vertreter oder Bevollmächtigte berechtigter Mitglieder am öffentlich bekanntgegebenen Ort und zur öffentlich bekanntgegebenen Zeit im Sekretariat mit dem Mitgliedsausweis des betreffenden Mitglieds einzufinden. Der Ausweis muss den Namen des Vertreters oder Bevollmächtigten tragen und die Unterschrift der zuständigen Stelle des betreffenden Mitglieds.

TAGESORDNUNG

Sonntag, 22. August 1999, 12.30 Uhr

  1. Eröffnung durch die Präsidentin Christine Deschamps

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Grußworte nahestehender Organisationen
    • FID
    • ICA
    • IPA/STM

  4. Mitteilungen des Organisationskomitees Bangkok

  5. Bestellung der Stimmenauszähler zu Punkt 6

  6. Wahl von 4 Mitgliedern des Vorstands

    Nominiert:
    Ausgeschieden und für eine letzte Amtszeit von zwei Jahren noch einmal wählbar:

    • Herr Boerge SOERENSEN (Kopenhagen, Dänemark)

    Neu nominiert:

    • Frau Claudia LUX (Berlin, Deutschland)
    • Frau Khunying MAENMAS CHAVALIT (Bangkok, Thailand)
    • Herr Jerónimo MARTÍNEZ GONZÁLEZ (Granada, Spanien)
    • Frau Ingrid PARENT (Ottawa, Kanada)
    • Herr Jianzhong WU (Shanghai, China)
    • Herr Andrei ZEMSKOV (Moskau, Russische Föderation)

    Zu den Lebensläufen der Kandidaten vgl. Sie bitte den gelben Anhang

    [Anm.: Da die Ratsversammlung um 12.30 Uhr beginnt und das IFLA-Wahlbüro traditionell um 14.00 Uhr geschlossen wird, wird dieser Punkt bis zur ersten sinnvollen Pause in der Tagesordnung nach 14.15 Uhr verschoben, um den Delegierten das Abholen ihrer Wahlunterlagen zu ermöglichen.]

  7. Bericht über die Einnahmen und Ausgaben 1997-98 und die Finanzplanung 1999/2000 durch den Schatzmeister Derek Law. Zu Einzelheiten bei den Einnahmen und Ausgaben vgl. IFLA Journal 1998, Nr. 4 und IFLA Journal 1999, Nr. 4

  8. Vorschlag für eine Beitragserhöhung bei persönlichen assoziierten Mitgliedern (vgl. blauen Anhang).

  9. Vorlage der Jahresberichte 1997/98 durch den Generalsekretär Ross Shimmon.

  10. Vorlage des Berichts des Fachrats durch die Vorsitzende Sissel Nilsen

  11. Vorlage des Berichts des Ausschusses für Freiheit des Zugangs zur Information und Meinungsfreiheit (FAIFE) durch den Vorsitzenden Alex Byrne

  12. Vorlage des Berichts des Ausschusses für Urheberrecht und andere juristische Angelegenheiten durch die Vorsitzende Marianne Scott

  13. Bericht des Publikationsausschusses vom Vorsitzenden Klaus Dieter Lehmann

  14. Vorlage des Berichts der Arbeitsgruppe Satzung und Geschäftsordnung der IFLA durch Warren Horton (vgl. grünen Anhang).

  15. Ergebnisse der Wahl der Mitglieder für den Vorstand

  16. Vertagung der Ratsversammlung

Freitag, 27. August 1999, 15.00 - 18.00 Uhr (Ratsversammlung II und Schlussveranstaltung)

  1. Eröffnung durch die Präsidentin Christine Deschamps

  2. Anträge und allgemeine Resolutionen Anm.: Letzter Termin für das Einreichen (beim Generalsekretär) von Anträgen oder allgemeinen Resolutionen ist Mittwoch, 25. August, 12.00 Uhr.

    Geschäftsordnung, Par. 2.1.9

    Anträge

    Ein Antrag ist ein Vorschlag, dass der Rat in einem bestimmten Sinn handeln möge, mit oder zum Ausdruck bringe, dass er bestimmte Ansichten hat.

    Ein Antrag muss unterstützt werden.

    Ein Antrag kann in einer Ratsversammlung aus dem Publikum gestellt werden, doch muss er gleichzeitig dem Vorsitzenden in schriftlicher Form übergeben werden.

    Ein Antrag kann nur gestellt und unterstützt werden von

    1. autorisierten Vertretern von Mitgliedern
    2. Funktionsträgern der IFLA*
      [* für den Zweck dieser Bestimmung gelten folgende Personen als Funktionsträger der IFLA:
      • die Mitglieder des Vorstands und des Fachrats
      • Leiter und Funktionsträger der Kernprogramme
      • Vorsitzende, Sekretäre und Kassierer von Abteilungen
      • Vorsitzende und Sekretäre von Sektionen und Arbeitskreisen]

    Geschäftsordnung, Par. 2.1.10

    Resolutionen

    1. Es werden zwei Arten von Resolutionen unterschieden
      • allgemeine Resolutionen (nur bei Ratsversammlungen)
      • fachliche Resolutionen (bei Ratsversammlungen und Generalkonferenzen)

      Die Mitteilung über die Frist für das Einreichen von Resolutionen macht der Generalsekretär bei der Einberufung der Rats- und Generalkonferenz.

    2. Eine allgemeine Resolution wird als schriftliche Stellungnahme definiert, die einen Beschluss herbeiführen will ("es möge beschlossen werden"). Eine allgemeine Resolution kann nur gefasst und unterstützt werden durch
      1. autorisierte Vertreter von Mitgliedern
      2. Funktionsträger der IFLA

    3. Eine fachliche Resolution wird als schriftliche Stellungnahme definiert, die eine Absicht oder einen Standpunkt andeuten, die einer weiteren Klärung durch eine der fachlichen Steuerungsgremien der IFLA bedürfen, bevor man weitere Schritte erwarten kann.

      Eine fachliche Resolution bedarf keiner Unterstützung oder besonderen Form. Im Allgemeinen folgt einer fachlichen Resolution keine Diskussion, wenn auch nach dem Ermessen des Vorsitzenden eine Klarstellung angestrebt / erfolgen kann.

      Eine fachliche Resolution kann vorgelegt werden von

      1. autorisierten Vertretern von Verbandsmitgliedern
      2. Personen, die im Namen von Kernprogrammen, Abteilungen, Sektionen oder Arbeitskreisen handeln.

  3. Bericht der Satellitenkonferenz "Sammeln und Sichern der Mündlichen Überlieferung" durch den Vorsitzenden des Planungsausschusses Ralph Manning

  4. Ergebnisse der Jurys des Guust van Wesemael Literacy Prize und des Hans-Peter-Geh-Stipendiums

  5. Fachliche Bewertung der Konferenz einschließlich der fachlichen Resolutionen durch die Vorsitzende des Fachrats Sissel Nilsen

    [Anm.: letzter Termin für das Einreichen (beim Fachkoordinator) einer fachlichen Resolution ist Donnerstag, 26. August 1999, 12 Uhr]

  6. Vorstellung des/der neuen Vorsitzenden und der neuen Mitglieder des Fachrats durch die scheidende Vorsitzende Sissel Nilsen

  7. Mitglieder, deren Ausschluss empfohlen wird, Ross Shimmon

  8. Einladungen zu den nächsten IFLA-Konferenzen
    • 2001, Boston
    • 2000, Jerusalem

  9. Danksagungen

  10. Ende der Konferenz

*    

Latest Revision: June 25, 1999 Copyright © 1995-2000
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