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   64th IFLA General Conference
   August 16 - August 21, 1998

 


Code Number: 059-86-G
Division Number:
Professional Group: Contributed Paper Session II
Joint Meeting with: -
Meeting Number: 86.
Simultaneous Interpretation:   Yes

Das Recht auf Information: Ist es für Entwicklungsländer möglich?

Bülent Yilmaz
Universität Hacettepe
Fakultät Literaturwissenschaft, Abteilung Bibliotheksween
Beytepe-Ankara, Türkei


Zusammenfassung:

Das Recht auf Information zählt zu den grundlegenden Menschenrechten, die das mensch-liche Leben schützen und gestalten. Die Anwendung des Rechts auf Information kann zur Lösung der vielen sozialen und kulturellen Probleme auf individueller und nationaler Ebene beitragen. Doch für die Verwirklichung dieses Rechts auf Information in einem Land gibt es viele Vorbedingungen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Art. Wenn ein Land nicht die grundlegenden Fragen wie Hunger, Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit und politische Freiheit gelöst hat, wird es auch nicht möglich sein, das Recht auf Informa-tion zu verwirklichen.

Zwischen dem Entwicklungsstand eines Landes und dem Recht auf Information besteht ein enger Zusammenhang. Die Menschen in den Industriestaaten haben sehr viel mehr Möglich-keiten für die Ausübung des Rechts auf Information als jene in den Entwicklungsländern.

Vier Fünftel der Weltbevölkerung lebt bis heute in diesen Entwicklungsländern und es scheint so, dass jene Länder, welche die grundlegenden Probleme nicht lösen konnten, auch weit vom Recht auf Information entfernt sind.

In dieser Untersuchung wollen wir das Konzept des Rechts auf Information auf der Grund-lage des unterschiedlichen Entwicklungsstandes zwischen Industriestaaten und Entwick-lungsländern hinterfragen.


Paper:

[Please note: Diagram is not included in the electronic version]

Einleitung

Information bedeutet Energie für die Entwicklung. Deshalb ist das Recht auf Information ein wichtiges Grundrecht. Doch wie bei vielen anderen Rechten gibt es eine Reihe von Vorbedingungen bei der Verwirklichung des Rechts auf Information, die sich auf die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Entwicklung beziehen. Während es in den Industriestaaten große Chancen für dieses Recht auf Information gibt, sind die ärmsten und die übrigen Entwicklungsländer weit davon entfernt.

In diesem Referat wollen wir die Chancen für das Recht auf Information in den am wenig-sten entwickelten und den übrigen Entwicklungsländern untersuchen und hinsichtlich der Auswirkungen der Bemühungen der Bibliothekare bei diesen Fragen zu einem Ergebnis kommen.

Demokratie, geistige Freiheit und das Recht auf Information

Zunächst müssen wir die ethischen Aspekte behandeln, die sich für die Bibliothekare im Zusammenhang mit der geistigen Freiheit und dem Recht auf Information ergeben, um die wichtigste Ursache für die Existenz von Bibliotheken zu verstehen. Zwischen der geistigen Freiheit und dem Recht auf Information besteht ein enger Zusammenhang. Mit anderen Worten, das Konzept des Rechts auf Information basiert auf der Informationsfreiheit. Informationsfreiheit bedeutet geistige Freiheit. Geistige Freiheit und das Recht auf Informa-tion sind Menschenrechte, welche das Leben und die Entwicklung des Menschen schützen. Menschenrechte, die unser Leben schützen, bedürfen jedoch des Schutzes durch die Demo-kratie in einem Land. In einer voll ausgeprägten Demokratie können alle Glieder der Gesellschaft am Entscheidungsprozess teilnehmen, deshalb benötigen sie das Recht auf Information.

Dieses Problem kann nicht vollständig gelöst werden, solange es keine voll ausgeprägte Demokratie in einem Land gibt.

Man kann nicht behaupten, dass in vielen Entwicklungsländern eine vollständige Demokra-tie herrscht, obwohl sie seit 1980 insgesamt etwas demokratischer geworden sind Der Demokratieindex der Weltbank (vgl. Abb. 1) [nur im Original] zeigt dies deutlich. In der Mehrzahl der Entwicklungsländer funktioniert die Demokratie nicht vollständig. Man sieht, dass nur die OECD-Länder (oder Industriestaaten) eine wirklich demokratische Staatsform haben. Wenn man akzeptiert, dass eine voll ausgeprägte Demokratie eine Voraussetzung für das Recht auf Information ist, so kann man feststellen, dass Entwicklungsländer nicht die Möglichkeit haben, von diesem Recht voll Gebrauch zu machen.

Die menschliche Entwicklung und das Recht auf Information

"Die menschliche Armut stellt eine Verweigerung fundamentaler Menschenrechte dar. Um sozialen Fortschritt zu fördern und den Lebensstandard innerhalb des erweiterten Freiheits-konzepts anzuheben, erkennt das internationale Menschenrecht wirtschaftliche und soziale Rechte mit dem Ziel an, die Armut und ihre Folgen zu bekämpfen. Zu diesen Rechten gehören ein angemessener Lebensstandard, Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherung und ein Anteil an den Segnungen des sozialen Fortschritts" (1). Diese Rechte sind "sine non quo" für die Anwendung des Rechts auf Information im nationalen und persönlichen Bereich. Ein Mensch, der nicht über ausreichend Nahrung, Wohnung, Gesund-heit, Arbeit, Bildung und soziale Sicherung verfügt, wird vom Recht auf Information keinen Gebrauch machen.

Tabelle 1 zeigt, dass es noch viele Länder gibt, die einige der wesentlichen Menschenrechts-konventionen noch nicht ratifiziert haben oder ihnen noch nicht beigetreten sind. Das bedeutet, dass diese Länder sich noch dem Problem der Menschenrechte und damit auch dem Recht auf Information stellen müssen.



                                          Länder, die bereits       Länder, die nicht
                                          ratifiziert haben oder    ratifiziert haben oder
Konvention                                beigetreten sind          beigetreten sind

Wirtschaftliche, soziale und
    kulturelle Rechte, 1966                     135                       57

Bürgerliche und politische Rechte, 1966         136                       56

Diskriminierungsverbot bei Frauen, 1979         153                       39

Rechte des Kindes, 1989                         190                        2

Tabelle 1. Stand der Ratifizierung wichtiger Menschenrechtskonventionen zum 1. März 1997. Quelle: Vereinte Nationen. 1997

Man kann zwei Vorstellungen von der menschlichen Entwicklung unterscheiden. Die eine liegt auf der Ebene des Individuums, die andere auf nationaler Ebene (2). Tabelle 2 zeigt die regionale Summe der menschlichen Entwicklung mit einigen grundlegenden Indikatoren und zeichnet ein Profil dieser Entwicklung. Nur ausgebildete Menschen können vom Recht auf Information Gebrauch machen, Analphabeten dagegen nicht, selbst wenn sie es nötig hätten. Srikantaiah und Dong weisen darauf hin, dass es eine deutliche Korrelation zwi-schen dem Gebrauch von Information und der Alphabetisierungsrate gibt, und zwar ganz einfach deshalb, weil der Informationsnutzer lesen und schreiben können muss.



                                           am wenigsten          Entwicklungs-     Industrie-
                                           entwickelte Länder    länder            staaten

Lebenserwartung (Jahre)                         50,4                61,8              74,1

Alphabetisierungsrate
bei Erwachsenen                                 48,1                69,7              98,5

Anteil der Einschreibungen in der
ersten, zweiten und dritten Stufe                 36                  56                83

Zugang zum Gesundheitswesen (%)                   49                  80               ---

Bruttosozialprodukt pro Kopf (US $)              210                1053             17221

Index der menschlichen Entwicklung             0,336               0,576             0,911

Tabelle 2. Regionale Summen von Indikatoren zur menschlichen Entwicklung. Quelle: Vereinte Nationen. 1997

Der Anteil der Einschreibung nach Ausbildungsstufen nach Regionen ist ein guter Para-meter für das Recht auf Information auf nationaler Ebene. Nach dem Anteil der Einschrei-bung in der ersten, zweiten und dritten Stufe in Tabelle 2 haben 64 % der Bevölkerung in den am wenigsten entwickelten Ländern und 44 % in den Entwicklungsländern keine Ausbildung, d. h. diese Länder können vom Recht auf Information keinen Gebrauch machen und haben auch keine solche Priorität. Artikel 29 beschreibt die Ziele der Ausbildung. Daraus muss man schließen, dass sich das Recht auf Information - oder besser gesagt: das Recht auf Zugang zur Information - auf ein Erziehungsziel bezieht und in die Perspektive der allgemeinen Bildung und menschlichen Entwicklung eingebettet ist (4).

Eine weitere unbefriedigende Situation ergibt sich aus dem prozentualen Verhältnis der Bildungsausgaben zum Bruttosozialprodukt. Wenn auch die am wenigsten entwickelten Länder 3,1 % ihres Bruttosozialprodukts für Bildung ausgeben, so beträgt dieser Anteil 3,8 % für Entwicklungsländer und 5,8 % für Industriestaaten (5).

Es wird schwer fallen, das Recht auf Information in den am wenigsten entwickelten und den Entwicklungsländern zu verwirklichen, wenn diese nicht ihre Bildungsausgaben soweit wie die Industriestaaten vielleicht sogar um einiges mehr erhöhen.

Bei der Alphabetisierungsrate gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den am wenigsten entwickelten und den Entwicklungsländern sowie den Industriestaaten. Während der Anteil der Alphabetisierungsrate in den Industriestaaten 98,5 % beträgt, fällt er auf 69,7 % in den Entwicklungsländern und auf 50,4 % in den am wenigsten entwickelten Ländern. Dies bedeutet, dass schriftliche Information für die Hälfte der Bevölkerung in den am wenigsten entwickelten Ländern und ein Drittel in den Entwicklungsländern nicht zugänglich ist. Das heisst auch, dass man einer alphabetisierten Gesellschaft in diesen Ländern Priorität einräumen sollte.

Eines der grundlegenden Rechte für einen Menschen oder ein Volk ist das Recht auf Gesundheit. Ein kranker Mensch oder ein Land, das ernsthafte gesundheitliche Probleme auf nationaler Ebene hat, braucht das Recht auf Information als Priorität nicht. Vom Stand-punkt der Gesundheit gibt es deutliche Unterschiede zwischen Entwicklungs- und Industrie-ländern. Während der Bevölkerungsanteil ohne Zugang zum Gesundheitswesen in den am wenigsten entwickelten Ländern 51 % beträgt, beläuft er sich in den Entwicklungsländern auf 20 % und auf weniger als 5 % in den Industriestaaten (6). Diese Prozentsätze zeigen, dass sich die am wenigsten entwickelten und die Entwicklungsländer ernsthaften Gesund-heitsproblemen gegenübersehen. Es ist wohl nicht realistisch anzunehmen, dass ein Land mit ernsthaften Gesundheitsproblemen dem Recht auf Information Priorität einräumen wird.

Wenn man das Kommunikationswesen der Entwicklungsländern und der Industriestaaten betrachtet (Tabelle 3), so sieht man, dass die am wenigsten entwickelten und die Entwick-lungsländer in den kommenden zwei Jahren bis 2000 nicht die traditionellen Medien besitzen werden.

Von 1.000 Personen haben 822 kein Fernsehen. Pro 100.000 Personen werden in den Entwicklungsländern 7 Buchtitel, in den Industriestaaten 52 veröffentlicht. Die Zahl der Telefonanschlüsse beträgt 0,3 % für die am wenigsten entwickelten, 3,3 % für die Entwick-lungsländer aber 40,1 % für die Industriestaaten (7). Im Jahre 1994 erschienen in den 37 am wenigsten entwickelten und Entwicklungsländern keine Tageszeitungen (8). Das Recht auf Kommunikation ist eine Grundlage für das Recht auf Information. In diesem Fall kann man sagen, dass das Recht auf Information in den am wenigsten entwickelten und Entwicklungs-ländern noch in weiter Ferne liegt.

                                   am wenigsten           Entwicklungs-     Industrie-
                                   entwickelte Länder     länder            staaten

Radiogeräte (pro 100)                    96                  178             1.018
Fernsehgeräte (pro 100)                  2                   14                 50
Buchtitel (pro 100.000)                  -                   7                  52
Telefonanschlüsse (pro 100)              0,3                 3,3              40,1
Internationale Telefongespräche
  (Minuten pro Person)                   0,5                 2,5              35,1
Faxgeräte (pro 100)                      -                   0,1               2,8
Internetnutzer (pro 10.000)              -                   1,5             223,2
Personalcomputer (pro 100)               -                   -                14,2

Tabelle 3. Kommunikationsprofil. Quelle: Vereinte Nationen (1997).

Die Bevölkerung und das Recht auf Information

Die Weltbevölkerung beträgt ca. 5.629.635.000, davon leben 68 % in Entwicklungsländern, 10 % in den am wenigsten entwickelten Ländern und 21 % in den Industriestaaten (9).

Diese Prozentsätze zeigen, dass nur ein Fünftel der Weltbevölkerung unter den positiven Bedingungen für das Recht auf Information lebt und vier Fünftel erhebliche Probleme bei der Wahrnehmung dieses Rechts haben. Beispielsweise liegt die Zahl der Todesfälle für 1 - 4jährige bei 3.128 pro 100.000 in Südafrika und bei 30 in Finnland (10). Das funda-mentale Recht in den am wenigsten entwickelten und den Entwicklungsländern scheint des-halb das Recht auf Leben zu sein.

Außerdem bringt die Überbevölkerung in einem Land viele Probleme mit sich. Der größte Teil der Weltbevölkerung lebt immer noch in den Entwicklungsländern mit ihren vielen Problemen.

Bibliotheken und das Recht auf Information

Bibliotheken, insbesondere Öffentliche Bibliotheken als Informations- und Kulturzentren, haben wichtige Aufgaben bei der Gewährleistung des Rechts auf Information. Wenn man die Verteilung der Öffentlichen Bibliotheken auf der Welt betrachtet, kann man erkennen, dass sie ungleich und unausgewogen ist.

Nach Tabelle 5 beträgt die Benutzung Öffentlicher Bibliotheken in Uganda 0,2 %, in Großbritannien jedoch 57,6 %. Während in Uganda 1.145.611 Menschen nur eine Öffentli-che Bibliothek benutzen, ist es in Finnland eine für 2.851 Personen. Hinsichtlich der Bestände öffentlicher Bibliotheken gibt es in Großbritannien 2,29 Bücher pro Person, aber nur ein Buch für 3.000 Menschen in Uganda (11). Daraus ist deutlich zu erkennen, dass ein enges Verhältnis zwischen dem Grad der Entwicklung und der Benützung Öffentlicher Bibliotheken besteht. Für die Benützung Öffentlicher Bibliotheken in einem Land muss es deshalb genügend von diesen und weiteren Bildungseinrichtungen geben. Entwicklung bildet die Grundlage für die Benützung öffentlicher Bibliotheken und dementsprechend für das Recht auf Information.

Das Bibliothekswesen und natürlich das Recht auf Information kann man sich als Teil der nationalen Informationspolitik vorstellen. Doch die meisten der am wenigsten entwickelten und Entwicklungsländer besitzen keine solche Politik (12) und ihr Fehlen beeinflusst das Bibliothekswesen und das Recht auf Information in diesen Ländern negativ.

                    Bevölkerungszahl    Benützer von ÖB/           Bestände
Land                pro ÖB              Gesamtbevölkerung (%)     (Zahl der Bde. in Tsd.)

Uganda                1.145.611               0,2                         82
Kanada                    6.581              16,0                     60.955
Finnland                  2.851              47,3                     36.300
Großbritannien           10.854              57,6                    133.134

Tabelle 4: Anteil der Öffentlichen Bibliotheken und Benützer. Quelle: Statistisches Jahrbuch der UNESCO 1996.

Schlussfolgerungen

Wie M. Koren ausführte, kann die menschliche Entwicklung als umfassender wirtschaftli-cher, sozialer und politischer Prozess beschrieben werden, der auf die ständige Verbesse-rung des Wohlergehens der Gesamtbevölkerung wie auch aller Individuen abzielt (13). Das Recht auf Information als Menschenrecht ist ein Ergebnis und/oder ein Produkt der mensch-lichen Entwicklung. Das Recht auf Information bedeutet nichts für einen Menschen, der Hunger hat, der nicht genügend Geld zum Überleben besitzt, der keine Ausbildung und keine persönliche Freiheit hat. Gleichermaßen kann ein Land, das Probleme mit Hunger, Bildung, wirtschaftlicher und politischer Freiheit hat, dem Recht auf Information keine Priorität einräumen. Natürlich ist die Information ein wichtiger Faktor, der bei der Lösung dieser Probleme eine Rolle spielt.

Doch Staaten und Individuen sind sich dessen nicht bewusst und argumentieren: zuerst kommt das Recht auf Essen, Wohnung, soziale Sicherung, kurz das Recht auf Leben und dann erst das Recht auf Information.

Wir können das Recht auf Information nicht verwirklichen, wenn wir nicht die oben ge-nannten Rechte realisieren. Wenn wir als Bibliothekare auch viel hinsichtlich der Un-gleichheit zwischen Entwicklungsländern und Industriestaaten verändern können, wäre es nicht realistisch anzunehmen, dass wir das Problem des Rechts auf Information allein lösen könnten.

Abschließend kann man sagen, dass auch im 21. Jahrhundert die am wenigsten entwickelten und die Entwicklungsländer ihr Recht auf Information nicht erreichen werden.

Anmerkungen

  1. United Nations (1997) Human development report 1997. New York: Oxford Univ. Pres, p. 106.

  2. Koren, Marian (1997). "The right to information as a condition for human development" in 63rd IFLA General Conference August 31-September 5 1997 Copenhagen, Denmark Booklet 0 (3-16).

  3. Srikantaiah, K. and X. Dong (1997) "Internet and its impact on developing countries: examples from China and India" in 63rd IFLA General Conference August 31 September-5 1997 Copenhagen, Denmark Booklet O (13-35).

  4. Koren (1997:7)

  5. United Nations (1997; 226)

  6. United Nations (1997; 56)

  7. United Nations (1997; 226)

  8. Unesco Statistical Yearbook 1996 (1997) Paris: Unesco, 7-92.

  9. Unesco (1997: 1-3)

  10. World Health Organization (1996) World health statistics annual. Geneve: WHO

  11. For population numbers see Unesco (1997)

  12. National and international information policies (1991) Ed. by Wendy Schipper and Ann Marie Cunningham. Philadelphia: The National Federation of Abstracting and Information Services. 139-159 pp.

  13. Koren (1997:5)