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Aufruf zu Nominierungen für die Ständigen Ausschüsse der Sektionen

English text

Nominierungsfrist: 11 Februar 2009

Anmerkung:
Dieser Nominierungsaufruf inklusive der Nominierungsformulare ist bereits per E-Mail an alle beteiligten Mitglieder verschickt worden.


Das Fachprogramm der IFLA ist in verschiedene Sektionen unterteilt. Jeder Sektion steht ein demokratisch gewählter Ständiger Ausschuss vor, der sich aus Fachkräften mit Erfahrung und Interesse auf dem Fachgebiet der Sektion zusammensetzt. Ein Amt in einem der Ständigen Ausschüsse bietet die spannende Gelegenheit, auf internationaler Ebene einen Beitrag zu leisten. Wir bitten nun um Nominierungen von Kandidaten für die Ständigen Ausschüsse für die Amtszeit August 2009 bis August 2013. Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um dieses Schreiben zu lesen und nominieren Sie einen vielversprechenden Kandidaten.

Wer darf nominieren?

Um einen Kandidaten für die Wahl zum Ständigen Ausschuss einer Sektion zu nominieren:

  • müssen Sie bevollmächtigter Vertreter eines Verbandsmitglieds, eines institutionellen Mitglieds oder einer Partnerorganisation der IFLA sein. Bevollmächtigter Vertreter ist die Person, die in den Unterlagen der IFLA als höchster Vertreter eingetragen ist und dessen Name auf dem beigefügten Nominierungsformular eingetragen ist.
  • müssen Sie als Person assoziiertes Mitglied der IFLA sein (Persönliche und Studentische Mitglieder).
  • müssen Sie als Mitglied der Sektion eingetragen sein, für die Sie eine Nominierung aussprechen möchten.
  • müssen Sie ihren gesamten Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2008 gezahlt haben und dürfen mit der Zahlung nicht in Verzug sein.

Wie viele Kandidaten kann ich nominieren und für welche Ständigen Ausschüsse?

Sie können EINEN Kandidaten für jede Sektion, für die Sie eingetragen sind, nominieren. Wenn Sie also beispielsweise für drei Sektionen eingetragen sind, können Sie drei Nominierungen aussprechen, eine für jeden der Ständigen Ausschüsse.

Die Sektionen der IFLA, für die Sie eingetragen sind, sind auf dem beigefügten Formular vermerkt. Außerdem können Sie im Mitgliederverzeichnis auf den Internetseiten der IFLA nachschauen.

Wer kann nominiert werden?

Um nominiert zu werden muss ein Kandidat nicht Mitglied der IFLA (oder Angestellter bzw. Partner eines Mitglieds der IFLA) sein. Es kommt darauf an, was die Person zu bieten hat. Kandidaten sollten:

  • mit angemessenen Kenntnisse und Erfahrungen zur Arbeit der Sektion beitragen können.
  • großes Interesse an einer Mitarbeit bei der IFLA haben.
  • über ausreichende Kenntnisse mindestens einer der IFLA-Sprachen verfügen. Da die meisten Versammlungen in Englisch abgehalten werden, sind Englischkenntnisse hilfreich aber keine unbedingte Voraussetzung. Die Arbeitssprachen der IFLA sind Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.
  • die Möglichkeit haben, an der Arbeit des Ständigen Ausschusses teilzunehmen ohne dass der IFLA dadurch Unkosten entstehen. Dies beinhaltet, dass Sie an Versammlungen teilnehmen. Die Ständigen Ausschüsse treffen sich vor dem World Library and Information Congress am Samstag vor Beginn des Kongresses. Von Mitgliedern der Ständigen Ausschüsse wird erwartet, dass Sie an fünf Kongressen teilnehmen, von 2009 (Mailand) bis einschließlich 2013 (Veranstaltungsort steht noch nicht fest). Der Kongress findet jedes Jahr im August statt. Zwischen diesen Versammlungen läuft die Zusammenarbeit über E-Mail und Post. Einige der Ständigen Ausschüsse halten nach Absprache im Ausschuss halbjährige Treffen ab. Mitglieder der Ständigen Ausschüsse müssen Ihre Reisepläne entsprechend abstimmen.

Sie können sich selbst, eine(n) Ihrer MitarbeiterInnen oder ein Mitglied eines anderen Verbands oder sogar aus einem anderen Land nominieren, von der/dem Sie wissen, dass sie/er die geforderten Qualifikationen erfüllt und Interesse an einem Amt hat.

Wer kann nicht nominiert werden?

Folgende Personen können nicht für die Amtszeit 2009-2013 nominiert werden:

  • Personen, die momentan ein Amt in einem Ständigen Ausschuss für die Amtszeit 2007-2013 innehaben.
  • Personen, die momentan ihre zweite Amtsperiode in einem Ständigen Ausschuss für die Amtszeit 2005-2009 leisten.

Personen, die ihre zweite Amtszeit in einem Ständigen Ausschuss leisten und Interesse an einem Amt in einem anderen Ständigen Ausschuss haben, sollten diesen Wunsch einem nominierungsberechtigten Mitglied mitteilen.

Niemand kann gleichzeitig in mehr als einem Ständigen Ausschuss Mitglied sein. Ausnahmen bilden die Regionalsektionen (Afrika, Asien und Ozeanien und Latein Amerika und Karibik), deren Ständigem Ausschuss man zusätzlich zu einem weiteren Ausschuss angehören kann.

Wer momentan in den Ständigen Ausschüssen der einzelnen Sektionen amtiert, erfahren Sie im IFLA Verzeichnis 2007-2009 oder auf den Internetseiten der Sektionen auf den Seiten der IFLA.

Wie nominiere ich?

Sie finden angehängt an das Schreiben, das wir per Mail verschicken, ein Formular mit Ihrem Namen oder dem Namen Ihres Verbands. Wenn Sie Kandidaten für den Ständigen Ausschuss von mehr als einer Sektion nominieren möchten, müssen Sie das Ihnen zugeschickte Nominierungsformular entsprechend oft kopieren. Verwenden Sie kein Formular, das einem anderen IFLA-Mitglied zugeschickt wurde, und kopieren Sie Ihr Formular nicht für andere Mitglieder. Dies kann bei der Überprüfung der Gültigkeit der Nominierungen durch das IFLA-Sekretariat zu Verwirrungen führen und sehr zeitraubend sein.

Holen Sie mit dem beiliegenden Einwilligungsformular die Zustimmung Ihres Kandidaten zusammen mit der Versicherung ein, dass der Kandidat die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt und an den Versammlungen teilnehmen kann. Lassen Sie sich auch eine kurze Beschreibung des bisherigen Werdegangs und der momentanen Position des Kandidaten geben. Füllen Sie das Nominierungsformular aus. Nominierungen durch Verbände, institutionelle Mitglieder und Partnerorganisationen müssen von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein. Eine Nominierung ist ausreichend. Sie muss nicht von einem weiteren Mitglied unterstützt werden.

Schicken Sie das Formular per Post, Fax oder E-Mail (es muss in jedem Fall unterschrieben sein) an die Zentrale der IFLA.

Wann endet die Nominierungsfrist?

Die vollständigen Nominierungen müssen am oder vor dem 11. Februar 2009 bei der IFLA eingehen. Verspätete Nominierungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

WAS PASSIERT NACH EINGANG DER NOMINIERUNGEN?

Auf Wunsch erhalten Sie eine Empfangsbestätigung für Ihre Nominierung(en). Bis zu 20 Personen können im Ständigen Ausschuss jeder Sektion amtieren. Wenn die Nominierungen für eine Sektion die Anzahl der zu besetzenden Positionen überschreitet, wird nach Ablauf der Nominierungsfrist eine Briefwahl abgehalten. Die Wahlunterlagen werden im März 2009 verschickt. Sollte die Anzahl der Nominierungen die zu besetztenden Ämter nicht überschreiten, wird keine Wahl abgehalten, und die geeigneten Kandidaten werden automatisch in den Ständigen Ausschuss berufen.

Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, erhalten die Vorstände der Sektionen eine Liste der neuen Ständigen Ausschüsse, damit sie sich mit ihren neuen Mitgliedern in Verbindung setzen können.

ICH WÜRDE GERNE EINEN KANDIDATEN NOMINIEREN, ABER MEIN VERBAND IST KEIN MITGLIED DIESER SEKTION

Vielleicht haben Sie einen Kollegen in Ihrem Verband oder kennen einen Kollegen, der einen wertvollen Beitrag zu einer bestimmten Sektion leisten könnte, aber Ihr Verband ist kein Mitglied dieser Sektion. Dann gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

1. Tragen Sie Ihren Verband für diese Sektion ein.

Sie können einen Ihrer momentanen Einträge für eine Sektion durch den Eintrag in einer anderen Sektion ersetzen oder sich zusätzlich für eine Sektion registrieren lassen. Die Sektion zu wechseln, ist kostenlos. Für einen Eintrag in eine neue Sektion wird eine Gebühr von € 51 berechnet Diese Gebühr muss vor Ende der Nominierungsfrist bezahlt (und in der Zentrale der IFLA eingegangen) sein, damit die Nominierung gültig ist.

2. Finden Sie ein anderes Mitglied, das in dieser Sektion eingetragen ist.

Schauen Sie auf den Internetseiten der IFLA nach, welche Verbände Mitglieder in dieser Sektion sind und erzählen Sie einem Mitglied, dass Sie einen geeigneten Kandidaten kennen. Sie können sich auch mit dem Vorsitzenden oder dem Sekretär der betreffenden Sektion in Verbindung setzen und vorschlagen, dass er nach einem Mitglied sucht, der den von Ihnen vorgeschlagenen Kandidaten nominiert. Gerade die kleineren Sektionen sind immer sehr bemüht, geeignete Kandidaten zu finden, und freuen sich über Vorschläge.

UND ZU GUTER LETZT

Die Ständigen Ausschüsse sind das Rückgrat der fachlichen Arbeit der IFLA. Die IFLA braucht die Ständigen Ausschüsse, um geografisch aber auch im Hinblick auf Sprachen, Altersgruppen, Geschlechter und institutionellen Hintergründe usw. eine breite Vielfalt zu repräsentieren. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, geeignete Kandidaten dazu zu überreden, sich nominieren zu lassen. Die Arbeit ist der Mühe wert. Sie bietet die Möglichkeit des Wissens- und Erfahrungsaustauschs mit gleichgesinnten Fachleiten aus allen Teilen der Welt – und sie hilft der IFLA dabei, wertvolle Fortschritte für unseren Berufsstand zu erzielen.

 

Jennefer Nicholson
Generalsekretärin
Oktober 2008

(vom Englischen ins Deutsche übersetzt von Barbara Canton, November 2008)